Duisburg. Vater soll seinen drei Monate alten Sohn im Bett getötet haben. Bislang hat der 38-Jährigen zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geschwiegen.
Nach einer erschütternden Tat hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen inzwischen 38-jährigen Duisburger erhoben. Der Mann soll seinen gerade drei alten Monaten Sohn ums Leben gebracht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 38-Jährigen Totschlag vor. Bis zum Prozess vor der 5. Großen Strafkammer vor dem Landgericht Duisburg wird der Mann weiter in Untersuchungshaft sitzen.
Laut Anklage hat er den Säugling in der Nacht vom 14. auf den 15. Oktober des vergangenen Jahres in der gemeinsamen Wohnung in Beeckerwerth getötet: Schon tagsüber soll er zunächst Alkohol getrunken und dann gegen 20 Uhr abends seinen Sohn ins Bett gebracht haben. Dort soll der Mann das Baby erst mit „erheblicher stumpfer Gewalt“ gegen Hals und Kiefer malträtiert haben. Anschließend habe er dem Säugling Mund und Nase zugehalten und gegen den Hals gedrückt.
Haftbefehl wegen Totschlag erlassen
Schwerste Kopfverletzungen stellten schon die ersten Polizisten am Tatort fest. Durch die Unterbrechung der Sauerstoffzufuhr erlitt der Säugling zudem einen Hirnschaden. Zwei Tage nach der Tat starb das Baby dann in einem Krankenhaus, nachdem die lebenserhaltenden Geräte abgeschaltet worden waren.
Nach dem Fund des Säuglings war der Vater schnell ins Visier der Ermittler geraten. Bereits als der Sohn noch lebte, wurde gegen ihn ein Haftbefehl zunächst wegen schwerer Körperverletzung erlassen, der nach dem Tod des Babys auf Totschlag angepasst wurde. Der Mann ist wegen kleinerer Delikte im Eigentums- und Verkehrsbereich bereits polizeibekannt. In seinen späteren Vernehmungen hat er zu den Tatvorwürfen bislang keine Angaben gemacht.
Mutter starb unmittelbar nach der Geburt
In der Anklage finden sich keine Hinweise darauf, dass er wegen des Alkoholkonsums bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sein könnte. Es gibt allerdings Anzeichen, dass der 38-Jährige mit der Gesamtsituation überfordert gewesen sein könnte. Wie erst jetzt bekannt wurde, war die Mutter des Kindes unmittelbar nach der Geburt im Juli 2020 gestorben. Nach der Tat hatte der Vater noch selbst über den Notruf die Polizei alarmiert. Eine Stadtsprecherin erklärte später, dass die Familie vom Jugendamt betreut worden war.
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Das Landgericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft bereits zugelassen. Die Strafkammer hat zunächst fünf Verhandlungstage angesetzt. Beim Prozessauftakt am 20. April wird voraussichtlich nicht nur die Anklage verlesen. Es sind zudem erste Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten geladen, auch um Antworten auf die offene Frage nach dem Motiv zu finden.