Duisburg. Laut Anklage sollte ein 45-Jähriger aus Duisburg seine Ex-Geliebte sexuell genötigt haben. Ihre beste Freundin machte eine überraschende Aussage.

Wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung stand ein Rheinhauser (45) vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Laut Anklage hatte er sich einer 34-jährigen Frau am 10. Dezember 2018 in deren Wohnung mit Gewalt sexuell genähert. Obendrein soll er sie mehr als ein Jahr später bei einem Zufallstreffen an der Friedrich-Ebert-Straße umgeschubst haben.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Er berichtete von einer mehrjährigen außerehelichen Beziehung, die zum Zeitpunkt des angeblichen Vorfalles bereits mehr oder weniger beendet gewesen sei. „Aber wir haben uns noch hin und wieder getroffen“, so der 45-Jährige, der damals noch Familienvater war. Er könne sich an einen letzten Besuch erinnern, bei dem es zu Zärtlichkeiten gekommen sei. „Aber dann wollte sie nicht mehr. Da bin ich gegangen.“ An das Datum konnte sich der Angeklagte nicht mehr erinnern.

Prozess in Duisburg: Aussage der besten Freundin sorgt für Wende

An das Zusammentreffen im Januar 2020 schon. „Ich habe sie zufällig auf der Straße getroffen.“ Dann sei der neue Lebensgefährte der Frau auf ihn los. „Im Gerangel ist sie irgendwie zu Boden gegangen.“ Wie es zu dem Sturz gekommen war, konnte auch die 34 Jahre alte Hauptbelastungszeugin nicht mehr genau sagen. Den sexuellen Übergriff konnte sie dafür genau beschreiben. „Ich war dumm genug gewesen, ihn in die Wohnung zu lassen, um mit ihm zu reden.“ Denn nachdem der Angeklagte ihr einige Male beim Umzug und ähnlichen Anlässen behilflich war, habe er ihr nachgestellt. „Er hat mir aufgelauert, stand vor meinem Haus.“ Auf mehrfache Nachfragen des Vorsitzenden des Schöffengerichts, ob man sonst nichts miteinander zu tun gehabt habe, gab die 34-Jährige immer dieselbe Antwort: „Nein, sonst war da nichts.“

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Dann wurde ihre einstmals beste Freundin vernommen. Sie erinnerte sich, dass die 34-Jährige sie im Dezember 2018 angerufen und ihr den sexuellen Übergriff geschildert habe. „Das war kurze Zeit nachdem sie sich vom Angeklagten getrennt hatte.“ Verteidiger, Staatsanwalt und Gericht kamen nur wenig später zu dem exakt gleichen Schluss: Eindeutig lasse sich in diesem Fall überhaupt nichts mehr feststellen. Einzig mögliches Resultat war der Freispruch für den Rheinhauser.