Duisburg. Die Zahl der Corona-Fälle an Duisburger Schulen und Kitas ist weiter gestiegen. Sechs Schulen machen jetzt Distanzunterricht. Fragen an Behörden.
In der ersten Schulwoche nach den Herbstferien sind weitere Corona-Fälle an Duisburger Schulen festgestellt worden. An weiterführenden Schulen sind ein Lehrer und drei Schüler positiv getestet worden, an Grundschulen drei Schüler.
Damit erhöht sich die Zahl der Infizierten auf insgesamt 134 Fälle: 100 an weiterführenden und 34 an Grundschulen. Auch am Albert-Einstein-Gymnasium ist erstmals ein Fall gemeldet worden.
An Kindertagesstätten erhöhte sich die Zahl der Fälle um neun auf insgesamt 41 Fälle stadtweit - betroffen sind 27 Mitarbeiter und 14 Kinder.
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Die Stadt Duisburg macht darauf aufmerksam, dass sie um größtmögliche Transparenz bemüht ist. In Einzelfällen könne es passieren, dass Fälle an Schulen (noch) nicht weitergegeben wurden und deshalb nicht in der aktuellen Statistik auftreten. Das Gesundheitsamt konzentriere sich vor allem darauf, alle Kontaktpersonen zu informieren und die Handlungsanweisungen weiterzugeben.
Distanzunterricht seit Wochenbeginn an sechs Schulen
An sechs Schulen mussten nach Ende der Herbstferien einzelne Klassen in den Distanzunterricht wechseln, sagt eine Sprecherin der Bezirksregierung. Wie viele Lehrkräfte wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht dienstfähig sind, will die Bezirksregierung aus Datenschutzgründen nicht sagen.
„Wenn es an einer Schule im Einzelfall durch den coronabedingten Mangel von Lehrkräften im Präsenzunterricht zu Problemen kommt, kann sich die Schulleitung an die zuständige Schulaufsicht wenden“, erklärt eine Sprecherin. Das Schulministerium habe durch vorzeitige Einstellungen und die Flexibilisierung von Pflichtstunden einen Personalpuffer geschaffen.
Fragen von Eltern an das Gesundheitsamt und die Bezirksregierung
Durch unsere Berichterstattung haben sich viele Eltern an uns gewandt mit Fragen zum Umgang mit Corona an Schulen. Einige haben wir den Behörden gestellt.
Angeblich werden Atteste für Kinder, Eltern und Lehrkräfte aus der Risikogruppe zunehmend abgelehnt, so dass diese keine Berechtigung mehr für Distanzunterricht erhalten, stimmt das?
Dazu sagt die Bezirksregierung, dass eine Häufung solcher Problemanzeigen in Duisburg nicht bekannt sei. Schulleitungen müssten nach einer Anleitung des Schulministeriums handeln. Demnach können Eltern schriftlich erklären, wenn für ihr Kind durch den Schulbesuch eine gesundheitliche Gefährdung entsteht. Die Rücksprache mit einem Arzt wird empfohlen. Bei begründeten Zweifeln könne die Schule ein Attest verlangen oder ein amtsärztliches Gutachten einfordern. Grundsätzlich seien Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen.
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Ähnliche Regeln gelten für Kinder, deren Eltern, Geschwister oder Großeltern aus dem gleichen Haushalt vorerkrankt sind und durch eine Infektion mit Sars-Cov-2 besonders gefährdet wären. Hier ist eine Entbindung vom Präsenzunterricht möglich, die Verpflichtung zur Teilnahme am Distanzunterricht sowie zu Prüfungen bleibt aber bestehen.
Wie wird entschieden, ob nach einem positiven Fall eine ganze Klasse in Quarantäne geschickt wird oder nur einzelne Mitschüler?
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Im Gesundheitsamt arbeiten Fachleute, die streng nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts vorgehen, sagt ein Sprecher der Stadt. Maßgeblich für die Entscheidungen sind unter anderem, ob die Hygienerichtlinien eingehalten wurden, ob etwa alle im Umfeld zu jeder Zeit Masken getragen haben.
Warum veröffentlicht das Gesundheitsamt nicht tagesaktuell die Fallzahlen an Schulen und Kitas?
Die Zahl der Neuinfektionen geht mittlerweile am Tag in die Hunderte. Andere Städte, die tägliche Updates leisten, sind nicht so stark betroffen. Die wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamts sei nicht primär die Chronistenpflicht, betont ein Stadtsprecher.
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