Duisburg. Ein 37-Jähriger aus Duisburg soll sein drei Monate altes Kind getötet haben. Jugendamt betreute die Familie. Ermittler haben neue Erkenntnisse.
Ein 37-Jähriger aus Duisburg schweigt weiter eisern zu den schweren Vorwürfen gegen ihn: Der alleinerziehende Vater soll sein erst drei Monate altes Kind so schwer verletzt haben, dass es wenige Tage später in einem Krankenhaus starb. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben trotzdem weitere Erkenntnisse zu den Gewalttaten in der Wohnung im Duisburger Norden gebracht.
Die Obduktion des Leichnams ergab, dass dem dreimonatigen Säugling durch Gewalteinwirkung schwere Verletzungen an Mund, Nase, Hals und Kiefer zugefügt wurden.
Die Tat muss sich nach derzeitigen Erkenntnissen wohl bereits in der Nacht vom 14. auf dem 15. Oktober zugetragen haben. Erst am Abend des 15. Oktobers, einem Donnerstag, alarmierten Zeugen die Polizei.
Säugling in Duisburg getötet: Motiv bleibt weiter unklar
Einsatzkräfte rückten daraufhin um 18 Uhr zum Wohnort der Familie aus, fanden dort den Vater und den schwer verletzten Jungen. Retter brachten das Kind in eine Klinik. Dort wurde es intensivmedizinisch betreut, starb jedoch am Wochenende nach der Tat.
Noch am Abend des 15. Oktobers nahm die Polizei den 37-Jährigen fest. Er gilt als dringend Tatverdächtig. Eine Mordkommission wurde gegründet. „Der Mann hat sich bislang nicht eingelassen. Wir rechnen derzeit auch nicht damit, dass er das tut“, berichtet die zuständige Staatsanwältin Jill McCuller am Mittwoch auf Nachfrage. Ein mögliches Motiv bleibt somit unklar.
Haftbefehl gegen 37-Jährigen soll nun auf Totschlag lauten
Die Ermittler warten weiterhin auf die Ergebnisse der neuropathologischen und histopathologischen Untersuchung. Sie sollen weitere Aufschlüsse über die Tat geben.
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Das Gericht muss zudem noch über einen Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden: Die hatte nach dem Tod des Säuglings beantragt, den Haftbefehl gegen den 37-Jährigen auf Totschlag auszuweiten. Der Haftrichter hatte zunächst Untersuchungshaft wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen erlassen.
Zum genauen Wohnort der Familie und zur Mutter des Kindes machen Polizei und Staatsanwaltschaft mit Verweis auf das familiäre Persönlichkeitsrecht keine Angaben. Laut Stadt wurde die Familie durch das Jugendamt betreut. Weitere Angaben machte Stadtsprecherin Susanne Stölting wegen des laufenden Verfahrens dazu jedoch nicht.