Duisburg. Der Inzidenzwert ist auf 100,1 gestiegen, die Stadt reagiert - mit einer Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Verboten für Sportvereine.

Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im offiziellen Corona-Risikogebiet Duisburg am Dienstag von 93,8 auf 100,1 Infektionen je 100.000 Einwohner gestiegen ist, hat der städtische Krisenstab am Mittwoch reagiert. Die weitreichendste Maßnahme: Auch in fast allen Fußgänger- und Einkaufszonen der Stadt gilt ab Donnerstag, 22. Oktober, eine Maskenpflicht. Der Vereins- und der Schulsport in Duisburg werden durch die neue Allgemeinverfügung der Stadt ebenfalls stark eingeschränkt.

Auf 28 Straßen und Plätzen (siehe Übersicht unten) müssen Menschen künftig einen Mund-Nasen-Schutz tragen, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Wer vom städtischen Außendienst (SAD) des Ordnungsamtes ohne Schutz erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro rechnen. Die Maskenpflicht „gilt an allen Tagen jeweils von 7 Uhr und mit einem Nachlauf von einer halben Stunde nach Ablauf der Sperrstunde bis 23.30 Uhr“, teilte die Stadt am Mittwoch mit. Und erklärt: „Mit dieser Regelung sollen Menschen insbesondere dort geschützt werden, wo wenig Abstand gehalten werden kann.“

Maskenpflicht in Duisburg: Auf 28 Plätzen und Straßen drohen 150 Euro Bußgeld

Da das – weiterhin diffuse – Infektionsgeschehen dynamisch ist, könne es auch „zu Anpassungen bei den Straßen kommen“. Was auffällt: Die Münchener Straße in Buchholz taucht in der Übersicht nicht auf.

Über die Maskenpflicht hinaus ist vor allem der Vereins- und Schulsport von den neuen lokalen Infektionsschutzmaßnahmen betroffen: Sporthallen dürfen für Kontaktsport wie Fuß- und Handball nicht mehr genutzt werden, „dies umfasst auch den Schulsport“, teilt die Stadt mit. Kontaktsportarten sind fortan außerdem unter freiem Himmel ebenfalls untersagt: „Dies bedeutet, dass der Spielbetrieb in den Duisburger Amateurligen ausgesetzt werden muss.“

Trainingseinheiten in „klassischen Kontaktsportarten wie zum Beispiel Fußball“ seien weiterhin möglich, erläutert das Presseamt: „Diese müssen jedoch an die Situation angepasst werden und kontaktlos erfolgen.“. Umkleide- und Duschräume dürfen, mit Ausnahme der Toiletten, nicht mehr genutzt werden.

Bis wann die neuen Einschränkungen gelten werden? Die Stadt wird sich dabei wohl an der Coronaschutzverordnung NRW orientieren. „Die Feststellungen der Gefährdungsstufen 1 und 2“ – gemeint sind die Inzidenzwerte 35 und 50 – können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte „über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden“.

Auf diesen Straßen und Plätzen in Duisburg gilt die Maskenpflicht (Stand: 22. Oktober):

Stadtbezirk 1, Walsum: Kometenplatz, Franz-Lenze-Platz.

Bezirk 2, Hamborn: Jägerstraße, Hamborner Altmarkt, Rathausstraße zwischen Duisburger Straße und Hinter dem Rathaus, August-Bebel-Platz, Kaiser-Wilhelm-Straße (zwischen Egonstraße und Weseler Straße), Kaiser-Friedrich-Straße (zwischen Weseler Straße und Roonstraße), Weseler Straße (zwischen Wolfstraße und Grillostraße).

Bezirk 3, Meiderich/Beeck: Von-der-Mark-Straße (zwischen Auf dem Damm und Am Bahnhof), Holtener Straße (zwischen Fiskusstraße und Lehrer Straße)

Bezirk 4, Homberg/Ruhrort/Baerl: Augustastraße (zwischen Moerser Straße und Viktoriastraße)

Bezirk 5, Duisburg-Mitte: Münzstraße (zwischen Peterstal und Steinsche Gasse), Kasinostraße (zwischen Beeckstraße und Steinsche Gasse), Kuhstraße, Königstraße, Sonnenwall, Düsseldorfer Straße zwischen Königstraße und Friedrich-Wilhelm-Straße, Claubergstraße (zwischen Königstraße und Börsenstraße), Tonhallenstraße (zwischen Königstraße und Am Buchenbaum), Hohe Straße (zwischen Königstraße und Am Buchenbaum), König-Heinrich-Platz, Portsmouthplatz, Oststraße (zwischen Bismarckstraße und Grabenstraße), Wanheimer Straße (zwischen Heerstraße und Wörthstraße), Platz vor der Pauluskirche, Fischerstraße (zwischen Hultschiner Straße und Düsseldorfer Straße)

Bezirk 6, Rheinhausen: Friedrich-Alfred-Straße (zwischen Krefelder Straße und Günterstraße)

>> WIEDER MASKENPFLICHT IM UNTERRICHT

  • In den weiterführenden Duisburger Schulen gilt nun durch eine Landesverordnung generell die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. So soll auch die dauerhafte Aufrechterhaltung des Schulbetriebs gesichert werden.
  • „Der Maskenschutz minimiert bei Auftreten einer Infektion erheblich die Anzahl der Mitschüler, die für eine mögliche Quarantäne in Betracht kommen“, erläutert dazu die Stadt.

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