Duisburg. Ein Duisburger Ehepaar storniert seine Urlaubsreise, weil sie in ein Risikogebiet führt – und bekommt Stornogebühren von fast 500 Euro berechnet.
Die imposante Festung Alhambra im spanischen Granada ist weiterhin geöffnet, trotz der hohen Corona-Zahlen in der Stadt. Sie wäre ein Ziel von Walter Färcher und Angelika Böck gewesen auf ihrer einwöchigen Reise durch Andalusien. Stattfinden kann die Reise nicht, die Region ist schon seit Wochen ein Risikogebiet. Deshalb hat das Paar die Reise selbst storniert – und bleibt nun auf den Kosten sitzen.
„Wir haben die Reise im vergangenen Oktober bei Trendtours gebucht, Ende Januar kam die Buchungsbestätigung – also weit vor Corona“, schildert Walter Färcher. Von Frankfurt aus sollte sie ein Flugzeug nach Südspanien bringen, mit dem Bus wollten der 64-Jährige und seine Lebensgefährtin mit einem befreundeten Paar unter anderem nach Granada, nach Córdoba und Sevilla. Doch schon im Frühjahr kamen Zweifel auf, ob sie wirklich am 24. Oktober würden fliegen können.
Stornogebühren in Höhe von fast 500 Euro – dabei wäre die Reise ohnehin abgesagt worden
„Wir haben die Reise dann am 23. September telefonisch storniert, weil das der letzte Tag war, bevor die Gebühren noch höher geworden wären. Bis zum Monatsende galt außerdem noch eine Reisewarnung. Uns war das auch zu riskant, wir zählen ja auch zur Risikogruppe.“ Auf die Frage, was passiere, wenn die Region zum Zeitpunkt der Reise noch immer als gefährdet gelte, habe die Kundenberaterin geantwortet: „Das ist dann Ihr Problem.“
Eine Woche später kam eine Kündigungsbestätigung des Veranstalters. 494 Euro sollten die vier Daheimgebliebenen als Stornokosten leisten, zusätzlich zu den 325 Euro, die sie bereits angezahlt hatten. Sie verschickten einen Widerspruch, auf dessen Antwort sie noch immer warten.
Reise nicht selbst stornieren: Ehepaar unterläuft Fehler
Dabei ist Färcher und Böck ein Fehler unterlaufen, den viele verunsicherte Kunden derzeit machen dürften: Sie haben nicht lang genug abgewartet. Denn wird die Zielregion kurzfristig zum Risikogebiet erklärt, sagt der Veranstalter die Reise ab und muss die Kosten vollständig erstatten. Wer die Reise selbst storniert, muss die Kosten dafür selbst tragen.
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Nicht anders ist das bei Trendtouristik, wie ein Sprecher des Unternehmens bekräftigt: „Wenn eine Reise von Seiten der Kunden storniert wird, greifen automatisch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den darin festgelegten Stornoregeln. Sagt umgekehrt der Veranstalter eine Reise ab, – beispielsweise weil eine Reisewarnung besteht – wird entweder eine Alternative angeboten oder der Kunde bekommt sein Geld zurück“, erklärt er. „So wäre es auch im Falle von Frau Böck und Herrn Färcher gewesen, wenn sie einfach nur abgewartet hätten.“ Mittlerweile hat Trendtours die Andalusien-Reise abgesagt.
Aus Kulanz: 50 Prozent der Stornogebühren auf die nächste Reise
Dennoch bietet der Sprecher den beiden eine Lösung an, aus Kulanz: Bei Buchung einer neuen Reise im kommenden Jahr will Trendtours dem Ehepaar die Hälfte der Stornierungsgebühren in Höhe von 494 Euro auf den Reisepreis anrechnen.
Werner Färcher ist damit nicht einverstanden: „Eine Reise unter Corona-Bedingungen ist für uns nicht zumutbar. Außerdem hätte Trendtours die Reise sowieso abgesagt.“ Er will überlegen, ob er das Unternehmen verklagt.