Duisburg/Dinslaken. Das Landgericht Duisburg hat sich mit einem kuriosen Fall befasst: In Dinslaken wollten ein Duisburger und ein Weseler auf Abwegen einbrechen.
Ein Duisburger und ein Weseler gehen durch Dinslaken. Das klingt wie der Anfang eines Witzes. Und tatsächlich hatte das, was in der Nacht zum 1. Februar folgte, den einen oder anderen Moment, der schmunzeln lässt. In zweiter Instanz musste sich das Landgericht Duisburg am König-Heinrich-Platz nun mit dem kuriosen Fall eines gescheiterten Einbruchs befassen.
Der 36-jährige Duisburger und der 42-jährige Weseler hatten in Dinslaken Drogen gekauft. Den Treffpunkt mit dem Verkäufer fanden sie offenbar noch problemlos. Auf dem Weg zurück zum Bahnhof Dinslaken, wo ungeduldig schon die Freundin des Weselers wartete, verloren sie allerdings die Orientierung. Auch das Navigationssystem im Smartphone streikte. Also irrten die beiden Männer durch das nächtliche Dinslaken.
Gelegenheit macht Diebe
An der Duisburger Straße erblickten sie eine offen stehende Haustüre. Das Duo ging hinein. Und da einer der Männer, der direkt von der Arbeit aus zum Drogenkauf geeilt war, noch das passende Werkzeug im Rucksack hatte, begann man, die Türe zu Räumlichkeiten zu öffnen, die man irrtümlich für eine Zahnarztpraxis hielt. Tatsächlich war es eine Anwaltskanzlei.
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Und die Tür, die dabei erheblich beschädigt wurde, erwies sich als extrem widerstandsfähig. Zehn Minuten lang mühten sich der Duisburger und sein Weseler Kumpan vergeblich, die Tür zu öffnen. Dann wurde ihnen die Sache zu heiß. Zu spät: in der Nähe des Tatortes wurden sie geschnappt.
Duisburger nahm Rechtsmittel zurück: Elf Monate Gefängnis
Das Amtsgericht Dinslaken hatte in dieser Angelegenheit wenig Lachen können. Es verurteilte die beiden bereits erheblich vorbestraften Männer zu Gefängnisstrafen. Dagegen legten beide Berufung ein. Der Duisburger nahm sein Rechtsmittel allerdings sehr schnell wieder zurück. Es blieb bei elf Monaten. Der 36-Jährige setzt auf den Mengen-Rabatt, den er bei einer Verhandlung vor dem Landgericht Bochum noch in dieser Woche erwarten darf. Dort muss eine neue Gesamtstrafe gebildet werden.
Für den Weseler, den das Amtsgericht Dinslaken in erster Instanz zu zehn Monaten Haft verurteilt hatte, gab es einen kleinen Abschlag. Mit Blick auf das Geständnis des Angeklagten und den Umstand, dass er für diese Sache drei Monate in Untersuchungshaft saß, wurde die Strafe auf sieben Monate reduziert.