Duisburg. Wegen schweren Diebstahls verurteilte das Amtsgericht einen Duisburger (59). Neben Werkzeug und einem E-Bike stahl er auch Kaffee und Klopapier.

Es ist schon bemerkenswert, wie sich die aktuellen Zeitumstände auf Straftaten und ihre Ermittlungen auswirken. Bei einem Einbruch in den Keller eines Hochfelder Mehrfamilienhauses ließ ein Duisburger neben einem Bohrhammer und einem E-Bike auch Kaffee und Klopapier mitgehen. Schließlich fand die Tat am 25. März, eine Woche nach Beginn des Corona-Lockdowns statt.

Die Situation war dem Angeklagten nicht neu. Das Vorstrafenregister des 59-Jährigen wies nicht weniger als 30 Eintragungen auf. Alleine bei 15 Vorstrafen ging es um Diebstahl. „Ich gebe das zu“, so der auf frischer Tat ertappte, arbeitslose Schmied. „Das tut mir sehr Leid, aber es war so.“ Es sei auch richtig, dass ihm ein bislang unbekannter Mittäter bei der Tat geholfen habe. „Aber ich kenne nur seinen Vornamen.“

Duisburg: Klopapier-Dieb kommt mit Bewährungsstrafe davon

Angesichts der Vorstrafen hatte die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft mehr als ein Jahr Gefängnis beantragt. Die Strafrichterin sah das etwas differenzierter. Die letzte einschlägige Tat liege schon etliche Jahre zurück, so die erfahrene Juristin. Und zuletzt habe der Angeklagte zwei Bewährungszeiten durchgestanden.

Das Gericht setzte die Vollstreckung einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Obendrein muss der Angeklagte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. „Ich habe das mit dem Klopapier nicht strafschärfend berücksichtigt“, grinste die Richterin nach Abschluss der Verhandlung. „Ich nehme an, dass dieser Teil der Beute vier Wochen früher wohl überhaupt keinen Eingang in die Akte gefunden hätte.“