Duisburg/Paderborn. Das Schwurgericht in Paderborn hat den Haftbefehl gegen einen Duisburger aufgehoben. Er soll laut Anklage seine frühere Geliebte getötet haben.
Lokman Ö. soll seine frühere Geliebte in Lippstadt umgebracht haben. So lautet die Anklage gegen den 37 Jahre alten Duisburger vor dem Schwurgericht in Paderborn. Ob die Vorwürfe so noch zu halten sind, ist jetzt fraglich. Das Gericht hat den Haftbefehl gegen Lokman Ö. aufgehoben. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr.
Am Tag drei des Totschlag-Prozesses vor dem Landgericht Paderborn sind die DNA-Gutachter im Zeugenstand. Was sie darstellen, nährt den Zweifel, den die Verteidiger von Lokman Ö. bereits von Anfang an gesät haben.
Prozess gegen Lokman Ö aus Duisburg: Staatsanwaltschaft in Erklärungsnot
Ö. soll im Juli vergangenen Jahres Bahar K. in ihrem Haus in Lippstadt getötet haben, mit 34 Messerstichen. Der Familienvater hatte zuvor ein Verhältnis mit der 33-Jährigen. Er bestreitet die Tat, sagt „Ich bin der Falsche“. Zunächst hatte die Polizei den Ehemann von Bahar K. im Verdacht, nahm ihn in Untersuchungshaft – und ließ ihn sechs Wochen später wieder frei.
Am Tatort, in zwei ineinander übergehenden Hausfluren des Einfamilienhauses in Lippstadt-Eickelborn, sind DNA-Spuren gesichert worden. Diese wurden nicht nur beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen untersucht, sondern auch in München, beim rechtsmedizinischen Institut der Universität. Was die Gutachter vor dem Schwurgericht an Ergebnissen darlegen, bringt die Staatsanwaltschaft in Erklärungsnot: Es gebe lediglich eine Spur der DNA von Lokman Ö. an der Stirn der Getöteten – aber die müsse nicht vom Angeklagten direkt stammen, sondern könne von Bahar K. selbst dorthin gebracht worden sein.
Nach Antrag: Duisburger wieder auf freiem Fuß
Die Getötete besaß ein besonderes Portemonnaie, das sie nur zu Partys mitnahm, und auf diesem befand sich nach Feststellung der Gutachter reichlich DNA von Lokman Ö. – ein „Sekundärtransfer“ durch Bahar K. beim Anfassen des Portemonnaies sei „durchaus denkbar“.
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Aber es gibt zwei weitere Verursacher von DNA-Spuren, die an der Leiche gefunden wurden: Die eines männlichen Unbekannten an der rechten Wange der Getöteten, und eine an ihrem linken Mittelfinger. Diese ist dem Ehemann zuzuordnen, den die Ermittler zunächst für den Täter gehalten hatten. Für die Verteidiger Christian Lödden und Andre Miegel ist das Anlass, die Aufhebung des Haftbefehls zu beantragen.
Lokman Ö. habe kein Motiv gehabt, Bahar K. zu töten, sagen sie. Er habe selbst nichts von einer Schwangerschaft der 33-Jährigen und dem medikamentös vorgenommenen Abbruch gewusst. „Ein dringender Tatverdacht ist nicht mehr zu halten“, lautet ihr Fazit. Das Schwurgericht gibt dem Antrag nach intensiver Beratung statt: Lokman Ö. kommt auf freien Fuß.