Duisburg. Ein Duisburger (45) machte seinem Ärger über einen benachbarten privaten Sexclub Luft. Mehrfach soll er die Betreiberin (64) attackiert haben.
Es ist vermutlich nicht sehr schön, wenn man als Vater dreier minderjähriger Kinder in unmittelbarer Nähe zu einem in einem Wohnblock betriebenen privaten Sexclub lebt. Ein 45-Jähriger aus Rheinhausen reagierte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft aber ein wenig zu heftig. Wegen Körperverletzung, Beleidigungen, Bedrohung und Sachbeschädigung stand er jetzt vor dem Amtsgericht.
Laut Anklage hatte er der 64 Jahre alten Betreiberin des kleinen, aber offenbar ziemlich bunten Bordells mehrfach böse Worte über ihre Profession gewidmet, die Frau bedroht und ihr bei einer Gelegenheit sogar eine Ohrfeige und einen Schlag mit der Handkante versetzt.
Duisburg: Mann soll an Halsband durchs Treppenhaus geführt worden sein
Der Angeklagte stritt nicht ab, dass es mehrfach zum Streit gekommen sei. Insbesondere, da Parkplätze, die für die Mieter des Hauses gedacht seien, von den Mitarbeiterinnen der 64-Jährigen und deren Kunden benutzt worden seien. „Aber ich habe niemanden geschlagen oder bedroht“, beteuerte der 45-Jährige. „Beleidigungen hat es allerdings gegeben. Aber wechselseitig.“
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Der Angeklagte ließ durchblicken, dass man ihm das wohl auch nicht verübeln könne. „Betrunkene Freier irrten umher und suchten die richtige Adresse. Einmal hat sich ein Transvestit auf offener Straße umgezogen, ein andermal wurde ein Mann in Frauenkleidern an einem Hundehalsband durch das Haus geführt.“ Seine Kinder hätten das zum Glück nur lustig gefunden. Er dafür weniger.
Prozess um privaten Sexclub: Kein klares Bild
Die Vernehmung der Zeugen, insbesondere der spontan Tränen vergießenden 64-Jährigen, zeichnete allerdings für mehrere Vorfälle kein klares Bild. Ein großer Teil der Vorwürfe wurde am Ende der Verhandlung eingestellt. Übrig blieb eine Beleidigung, eine tätliche Beleidigung und eine Sachbeschädigung. Dafür gab es von der Strafrichterin eine Geldstrafe von 900 Euro (60 Tagessätze zu je 15 Euro).
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Die Sachbeschädigung hatte übrigens nichts mit Sex zu tun. Der Angeklagte, der als Angestellter eines Fachhandels für Autoersatzteile seinen Lebensunterhalt verdient, hatte lediglich höchst eigenwillig auf eine Kundenbeschwerde reagiert. Ein angeblich defektes Autoradio warf er in hohem Bogen auf die Straße.