Duisburg. Als die Polizei auftauchte, flogen Beutel mit Drogen aus der Wohnung eines Duisburgers. Jetzt stand er wegen Drogenhandels vor Gericht.
Wegen Drogenhandels verurteilte das Landgericht am König-Heinrich-Platz einen 33-jährigen Duisburger zu dreieinhalb Jahren Haft. In seiner Wohnung beziehungsweise in einem Baum vor dem Haus an der Beethovenstraße in Rheinhausen, waren am 21. September 2019 rund 1,5 Kilo Marihuana gefunden worden. Als die Polizei vorne klingelte, waren die Drogen aus dem Fenster geflogen.
Dabei hatten die Ordnungshüter doch nur einen Diebstahl in der Nachbarschaft aufklären wollen. Doch der aus der Wohnung dringende Marihuana-Geruch entging den Ordnungshütern eben so wenig wie der krampfhafte Versuch des 33-Jährigen, sie nicht in die Wohnung zu lassen.
Mitangeklagte warfen Drogen in Äste eines Baumes
Dort hielten sich auch zwei Mitangeklagte auf. Sie schlossen die Zimmertür. Mindestens einer von ihnen - daran ließ ein Fingerabdruck wenig Zweifel - warf die Beutel mit dem Rauschgift dann in die Äste eines vor dem Haus stehenden Baumes.
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Das Gericht wertete das im Falle eines zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alten Mitangeklagten als Beihilfe. Der Heranwachsende wurde zu vier Wochen Arrest verurteilt, die bereits durch die Untersuchungshaft verbüßt sind. Das Verfahren gegen den dritten Mann wurde eingestellt.
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Dem 33-Jährigen Hauptangeklagten waren ursprünglich weitere Fälle des Drogenhandels vorgeworfen worden, bei denen es um insgesamt vier Kilo Marihuana ging. Doch die Beweise dafür fehlten am Ende. Der bereits mehrfach vorbestrafte Mann konnte auch nicht wegen bewaffneten Drogenhandels verurteilt werden: Zwar hatte in einem Schrank in der Wohnung eine scharfe Schusswaffe gelegen, doch blieb es unklar, wem sie zuzuordnen war.