Duisburg. Auf der Tonhallenstraße in Duisburg hat ein 25-Jähriger einen 18-Jährigen geschlagen und ihm das Handy abgenommen. Streit um Verkauf.
Mit einer vergleichsweise milden Strafe endete vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz ein Verfahren wegen räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung gegen einen 25 Jahre alten Duisburger. Die Strafkammer setzte die Vollstreckung einer 18-monatigen Freiheitsstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus.
Nur so viel stand am Ende des Verfahrens fest: Am Nachmittag des 11. Januar 2019 hatte der Angeklagte gemeinsam mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter auf der Tonhallenstraße in der Innenstadt ein Handy von einem 18-Jährigen gefordert. Als der nichts rausrücken wollte, bekam er einen Schlag. Und übergab daraufhin ein Smartphone.
Prozess in Duisburg: 18-Jähriger macht widersprüchliche Aussagen
Dem Vorfall war offenbar der Verkauf eines Smartphones durch den Angeklagten an den Geschädigten voraus gegangen. Unklar blieb, ob der 18-Jährige das Gerät vollständig bezahlt oder die geforderte Kaufsumme zum großen Teil schuldig geblieben war. Das Handy, das er unter dem Eindruck des Schlages schließlich hergab war allerdings nicht das gewesen, das der Angeklagte ihm verkauft hatte.
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Der 25-Jährige hatte das nach eigenen Angaben zwar sofort erkannt, das Gerät aber trotzdem eingesteckt. Beim Urteil musste sich die Kammer zum großen Teil auf die Angaben des Angeklagten stützen. Die Aussage des Geschädigten blieb seltsam wird und widersprüchlich.
Zu Gunsten des bislang nur geringfügig vorbestraften 25-Jährigen wirkte sich vor allem dessen Geständnis aus. Die Strafkammer ging davon aus, dass der Angeklagte aufgrund des voran gegangenen Streites zur Tatzeit auch erheblich affektiv aufgeladen war.