Duisburg. Ehemaliger Geschäftsführer und der heutige Angeschuldigte, klagte auf Rücknahme der Kündigung. So reagierte der geschädigte Verein ZOF.
Nach Bekanntwerden der Anschuldigungen trennte sich der Verein ZOF von seinem ehemaligen Geschäftsführer. Dieser wiederum klagte gegen seine außerordentliche Kündigung. Daraufhin reichte ZOF eine so genannte Widerklage ein und macht Schadensersatz geltend. Dieser Rechtsstreit läuft noch.
Zusätzlich hat der Insolvenzverwalter im Auftrag des Vereins ein Verfahren gegen die ehemaligen Steuerberater von ZOF angestrebt. Dabei soll geprüft werden, ob ZOF etwa durch falsche Beratung die Gemeinnützigkeit verlor und es dadurch zu den Schulden des Vereins kam.