Duisburg. Der Wahlausschuss lässt alle Parteien, Wählergemeinschaften und zwei Einzelbewerber für die Ratswahl zu – trotz Anfechtung auch die AfD-Liste.
Der Wahlausschuss hat am Dienstag 20 Parteien und Wählergemeinschaften sowie zwei Einzelbewerber für die Ratswahl am 13. September zugelassen. Während der von Rechtsdezernent Paul Bischoff geleiteten Sitzung der zehn von CDU, SPD, Grünen, Linken und Junges Duisburg entsandten Beisitzer habe es „keine Beanstandungen und Diskussionen gegeben“. Das berichtet Ralph Cervik, Leiter der städtischen Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik.
AfD Duisburg: Anfechtung „nach eingehender Prüfung nicht wahlrechtsrelevant“
Auch alle Wahlvorschläge der AfD wurden zugelassen. Im Zuge eines parteiinternen Machtkampfes hatte Mitglied Artur Oppenhorst wie berichtet Widerspruch gegen die Aufstellung der Ratskandidaten eingelegt. Die Beschwerde sei „nach eingehender Prüfung nicht wahlrechtsrelevant“, teilte Paul Bischoff als stellvertretender Wahlleiter mit.
21 Parteien und Wählergruppen wollen für die Wahl zu den Bezirksvertretungen kandidieren.
Einige Wahlvorschläge von Einzelbewerbern erfüllten die Voraussetzungen der Kommunalwahlordnung nicht. Zahlreiche Bewerber der neuen Partei DOS (Digital, Oekologisch, Sozial) konnten für einzelne Wahlbezirke nicht die notwendige Anzahl von Unterschriften Wahlberechtigter vorweisen. Auch Mitglieder von „Aufbruch Duisburg“, Die Partei und „Bündnis für Duisburg“ scheiterten daran.
16 Parteien und Wählergruppen inklusive zweier Einzelbewerbungen streben die Wahl zum Integrationsrat an.