Duisburg. Fehlende Geburtsurkunde als Grund für verspätetes Kindergeld? Das Standesamt Duisburg stellt zur Not auch Geburtsbescheinigungen aus

In den sozialen Netzwerken kursieren Geschichten, nach denen Eltern aus Duisburg in Nöte kamen, weil ihnen das Kindergeld erst verspätet ausgezahlt wurde. Ursächlich dafür sollen die Standesämter sein, die mit der Ausstellung der Geburtsurkunden coronabedingt nicht nachkommen sollen. Was ist da dran?

Nicht viel, wenn es nach Malte Werning geht, Pressesprecher der Stadt Duisburg. Er erklärt, dass das Bundesfamilienministerium eigens Sonderregelungen geschaffen habe, „die in Duisburg entsprechend umgesetzt werden“. Demnach können bei fehlenden Geburtsurkunden alternative Nachweise, also eine vom Krankenhaus oder von einer Hebamme ausgestellte Geburtsbescheinigung vorgelegt werden.

Bis zu sechs Wochen dauert in Duisburg die Ausstellung einer Geburtsurkunde

Wie lange es dauert, eine Geburtsurkunde zu erstellen, hängt nicht nur von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemieab. Im Schnitt gehe eine bis sechs Wochen ins Land. „Die Krankenhäuser übermitteln die Geburtsanzeigen direkt an die Standesämter. Bei der Beurkundung der Geburt eines Kindes müssen die Eltern (bzw. der Elternteil) ihre Identität (durch Personalausweis oder Reisepass) und ihren Familienstand nachweisen“, erklärt Werning das Prozedere.

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In manchen Fällen würden sich aber Nachfragen ergeben oder es lägen nicht alle Unterlagen vor, dann dauere die Ausstellung länger.

Steigende Geburtenzahlen

Abgesehen davon seien die Geburtenzahlen insgesamt steigend. Insgesamt kamen im Jahr 2019 knapp 4090 Kinder zur Welt, davon 1776 im Sana, 1001 im Bethesda, knapp 800 im Johannes und im St. Anna 513.

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Erhöht habe sich auch der Anteil an Geburtsbeurkundungen, „bei denen mit einigem Aufwand ausländische Behörden beteiligt werden müssen“, erklärt Werning. In solchen Fällen stelle das Standesamt eine vorläufige Bescheinigung aus, die die Eltern bei Behördengängen vorlegen können.

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Eltern bekommen in der Regel drei Geburtsurkunden, die für die Beantragung des Kindergeldes, des Erziehungsgeldes und für die Krankenkasse eingesetzt werden. „Sobald ausländische Stellen beteiligt werden, können aber auch internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunden ausgestellt werden“, fügt der Stadtsprecher hinzu.