Duisburg-Homberg. Roy Charnow wollte die Schaufenster seines Ladens in Hochheide erneuern und setzte auf Förderung. Die bekam er aber nicht.

Es gibt Förderprogramme, die sind vielleicht gut gemeint, aber schlecht gemacht. Es hapert an der Umsetzung, weil sie wirtschaftlichen Erwägungen widersprechen und bürokratischem Denken gehorchen. So ist es auch mit der Förderung im Sanierungsgebiet Homberg–Hochheide. Der Paragrafendschungel und das Kleingedruckte ärgern Roy Charnow. Dem Essenberger Dachdeckermeister gehört ein Ladenlokal in der Hochheider Ladenstadt und er wollte die Förderung nutzen, um die Schaufensterfront des Gebäudes aufzuwerten. „Mein Ladenlokal steht derzeit leer und ich dachte mir, jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Ich habe ja jetzt Zeit das anzugehen“, so dachte er Ende des vergangenen Jahres.

Ein positives Signal setzen

Er wolle ein positives Signal setzen für die gesamte Ladenstadt, zeigen, dass es der Stadt Duisburg wirklich wichtig sei, das Erscheinungsbild dieses Stadtteilzentrums aufzuwerten. Förderungsgelder vom Land NRW sind vorhanden, warum diese nicht nutzen, fand Charnow. „Ich war auch bereit, das Lokal nur an jemanden zu vermieten, der kein Wettbüro, keine Shisha Bar oder dergleichen betreibt und einen gewissen Leerstand und den damit einhergehende wirtschaftlichen Verlust in Kauf zu nehmen. Als Eigentümer müssen wir auch unseren Beitrag zur Aufwertung der Ladenstadt leisten.“ Das könne man durch Vermietung an attraktive Geschäfte, die sich in die Ladenstadt einfügen oder bestehende Geschäfte ergänzen.

Roy Charnow fragt sich: „Warum sollte ich jetzt handeln, wenn ich in Zukunft eine deutlich höhere Förderung erhalte?
Roy Charnow fragt sich: „Warum sollte ich jetzt handeln, wenn ich in Zukunft eine deutlich höhere Förderung erhalte? © FUNKE Foto Services | Tanja Pickartz

Charnow war gewarnt: „Andere Eigentümer in der Ladenstadt sagten mir bereits im Vorfeld, dass die Förderung ein „Witz“ sei und ich mir die Arbeit sparen solle. Sie sollten leider recht behalten.“

Es geht um die fünffache Förderung

Die Antragstellung mit den Mitarbeitern des Quartiersbüros habe sehr gut funktioniert. Im Flyer des Büros heißt es zur Förderhöhe: „Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten betragen (geänderte Richtlinien März 2017 berücksichtigt)“ und auch im Amtsblatt, in welchem die Richtlinien für die Gewährung zur Mitteln aus dem Programm 2018 bekannt gemacht wurden, sind 50 Prozent Förderung genannt.

„Nach der Antragstellung war leider nichts mehr so wie es im Amtsblatt oder Infoblättern veröffentlich wurde. Auf einmal kamen Zuwendungsbescheide vom Land an die Stadt Duisburg ins Spiel.“ Fördermittel, die noch nicht aufgebraucht worden sind, müssten erst ausgezahlt werden, bevor der 50-Prozent-Zuschuss gewährt würde. „Das sind für mich nicht nachvollziehbare Vorschriften. Im Amtsblatt steht nichts von Zuwendungsbescheiden“, ärgert er sich.

Der alte Fördertopf muss erst ausgeschöpft werden

Bis das vorhandene Geld aus einem älteren Topf aufgebraucht sei, gebe es nur 30 Euro pro Quadratmeter. Außerdem stelle die durch Vandalismus zerstörte Scheibe, die Charnow bei der Modernisierung gleich mit ersetzen wollte, einen nicht förderfähigen Baumangel dar. Statt einer Förderung von mehr als 10.000 Euro sollte Charnow nur rund 1700 Euro bekommen. Das ist nicht einmal ein Fünftel der Summe. „Ich frage mich, warum sollte ich das Schaufenster jetzt austauschen, wenn es doch in Zukunft eine Förderung von 50 Prozent auf die gesamte Bausumme gibt?“ Was Charnow sagt, bestätigt die Stadtverwaltung in den Grundzügen.

Die Stadt kann nicht anders

Der Stadt sind die Hände gebunden, wie Sprecher Falko Firlus in einer E-Mail erläutert: „In der ‚Sozialen Stadt Homberg - Hochheide’ erfolgt die Förderung von Maßnahmen mit Landesmitteln aus Zuwendungsbescheiden der Jahre 2014/2016. Bis zum Stichtag 23.03.2017 bestand die Regelung, dass eine Förderung im Rahmen des sogenannten Haus- und Hofprogrammes auf 30 Euro pro qm gestalteter Fläche begrenzt ist. Nur für Mittel aus späteren Zuwendungsbescheiden hat das Land Nordrhein-Westfalen diese Begrenzung aufgehoben, zugunsten einer grundsätzlichen Zuschussregelung von 50 Prozent der förderfähigen Kosten.“

Die Folgen: Eigentümer warten lieber auf bessere Konditionen

Es müssen also erst einmal die Gelder aus dem alten – ungünstigeren – Programm aufgebraucht werden. „Erst dann könnte ein neuer Zuwendungsbescheid - dann mit der neuen Regelung, nämlich eine Bewilligung von 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten - erteilt werden. Solange gelten jedoch die Vorgaben der alten Regelung, die sich an dem Baukostenrichtwert orientiert.“ So wird es zu einem Teufelskreis. Die meisten, rational handelnden Eigentümer warten lieber auf die bessere Förderung. Der bisherige Topf leert sich dadurch aber nur sehr langsam, wenn überhaupt jemand die Förderung abruft.

Hier gibt es mehr Artikel aus dem Duisburger WestenDer Stadt könne daran nichts ändern, ob sie das gut findet oder nicht. Die Förderrichtlinien könnten nur vom Land geändert werden, sagt Firlus. Die Bezirksregierung äußerte sich auf eine Anfrage der Redaktion nicht zu diesem Fall. Roy Charnow hat inzwischen einen Mieter gefunden: Stoffe und Nähzubehör. Von Förderprogrammen hat er erst einmal genug und hat nicht investiert.