Duisburg. Zwei Bars in Duisburg-Hochfeld waren Mittelpunkt von Drogengeschäften. Der Prozess zu dem Marihuanahandel ist nun abgeschlossen.

Mit einer Verurteilung zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis für einen 27 Jahre alten Duisburger und drei Jahren gegen einen 30 Jahre alten Mittäter wegen Drogenhandels endete vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz der letzte Teil eines Prozesses, der bereits Anfang Oktober 2019 vor der 2. Großen Strafkammer begonnen hatte.

Zu Beginn hatten sich insgesamt acht Männer im Alter zwischen 22 und 39 Jahren wegen Drogengeschäften verantworten müssen. Es ging um kriminelle Deals mit bis zu 20 Kilo Marihuana, in deren Mittelpunkt zwei Bars in Hochfeld standen, die von Mitgliedern der Gruppierung betrieben wurden.

Drogenprozess in Duisburg mit schwieriger Beweislage

Eine schwierige Beweislage kennzeichnete den Prozess gegen acht sehr unterschiedliche Männer, die in wechselnder Beteiligung und höchst unterschiedlicher Intensität beteiligt gewesen sein sollen.

Die Corona-Pandemie bremste die sich ohnehin schon hinziehende Hauptverhandlung im Frühjahr zunächst völlig aus. Nach einer längeren Unterbrechung wurde der Prozess aus Gründen des Seuchenschutzes in drei Verfahren aufgeteilt. Dadurch wurden bis zum jetzt ergangenen letzten Urteil insgesamt mehr als 30 Verhandlungstage benötigt.

Verhandlungen gegen weitere Angeklagte abgeschlossen

Der Prozess gegen den jüngsten Angeklagten hatte schon Ende Juni mit einer zweijährigen Jugendstrafe geendet, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen zwei Mitangeklagte, denen allenfalls eine geringe Schuld nachzuweisen gewesen wäre, wurde das Verfahren gegen Zahlung von Geldbußen von 300 beziehungsweise 1200 Euro eingestellt worden.

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Vor knapp zwei Wochen war die Hauptverhandlung gegen drei weitere Angeklagte abgeschlossen worden: Einer der Haupttäter, ein 23-jähriger Duisburger, wurde wegen bewaffneten Drogenhandels zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Für zwei Komplizen endete der Prozess mit Gefängnisstrafen von 18 und 20 Monaten. Der deutlich strafverschärfende Vorwurf des bandenmäßigen Drogenhandels, der zu Beginn des Prozesses von der Staatsanwaltschaft erhoben wurde, war am Ende gegen keinen der Angeklagten nachweisbar.