Duisburg. Schon ein zweites Mal musste sich das Amtsgericht in Duisburg mit dem Thunfischdiebstahl eines 45-Jährigen aus Obermeiderich beschäftigen.

Dass man einmal mit einer Einstellung eines Strafverfahrens gegen Ableistung von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit davon kommt, mag man aus Sicht des Angeklagten noch als einen für ihn günstigen Ausgang des Verfahrens bewerten. Dass jemand die Stunden nicht ableistet und bei der deshalb notwendig gewordenen Neuauflage der Sache noch einmal mit derselben Auflage davon kommt, darf man aus der gleichen Perspektive schon als reinen Glücksfall bewerten. Ein Glück, über das sich jetzt ein 45 Jahre alter Mann aus Obermeiderich freuen darf.

Angeklagt war er wegen räuberischen Diebstahls: Am 19. November 2018 hatte er angeblich aus einem Supermarkt in Beeck einige Kleinigkeiten gestohlen. Der angetrunkene Mann hatte nur einen Teil des Einkaufs auf das Kassenband gelegt, den Rest, darunter ein Doppelpack Thunfisch, unter seiner Jacke versteckt. Als ihn ein Ladendetektiv hinter der Kasse ansprach, soll der 45-Jährige ihn zur Seite geschubst und Fersengeld gegeben haben. Bei der anschließenden Verfolgungsjagd soll der Detektiv es immerhin geschafft haben, den Thunfisch zurück zu erobern.

Duisburger (45): „Ich hatte persönliche Probleme“

Doch schon bei der Erstauflage des Prozesses vor ziemlich genau einem Jahr hatte es Zweifel an diesem Ablauf gegeben. Es erfolgte der rechtliche Hinweis, dass es sich möglicherweise nur um einen Diebstahl geringwertiger Sachen und eine einfache Körperverletzung gehandelt habe. Das Verfahren wurde gegen 100 Stunden Sozialdienst eingestellt.

Doch eben die leistete der Angeklagte nicht ab. Was zur Folge hatte, dass man sich im Gerichtsgebäude am König-Heinrich-Platz wiedertraf. „Ich hatte ziemliche persönliche Probleme“, gab der Angeklagte zu. Nach dem Verfahren sei er völlig abgestürzt. „Unter anderem habe ich meine Wohnung verloren.“

Angeklagter scheint sich wieder gefangen zu haben

Inzwischen, so seine Verteidigerin, habe sich ihr Mandant aber wieder gefangen. „Er hat eine neue Wohnung und sich aktiv um alle Dinge gekümmert.“ Sogar seine neue Wohnanschrift, und das ist durchaus nicht die Regel, hatte der Angeklagte dem Gericht mitgeteilt. „Und als er die Sozialstunden endlich ableisten wollte, kam Corona“, so die Anwältin. Es gab es gar keine Möglichkeit mehr, eine entsprechende Einsatzstelle für die gemeinnützige Arbeit zu finden.

„Für mich zählt auch der persönliche Eindruck des Angeklagten“, meinte der Vorsitzende des Schöffengerichts. „Und er wirkt auf mich sehr viel aufgeräumter als vor einem Jahr.“ Am Ende war sogar die Staatsanwältin bereit, das Verfahren gegen den Ersttäter unter den gleichen Auflagen ein zweites Mal einzustellen.