Duisburg. Weil er mit einem Schlagring in der Düsseldorfer Altstadt unterwegs war, muss ein Duisburger in Jugendhaft. Bald steht er erneut vor Gericht.
Wenn man schon mehrfach vorbestraft ist und doppelt unter Bewährung steht, sollte man sich gegenüber der Polizei nett und freundlich verhalten. Was ein 21-jähriger Duisburger am 4. August 2019 in der Düsseldorfer Altstadt nicht tat. Vielleicht hätte er im Berufungsprozess noch einen längeren Aufenthalt hinter Gittern vermeiden können. Doch daran schien er kein Interesse mehr zu haben.
Gegen 5 Uhr war es in der Tatnacht am Grabbeplatz zu einem Polizeieinsatz gekommen. Der damals 20-Jährige hatte sich gegenüber den Ordnungshütern durch lautstarke Beschwerden hervorgetan. So lange, bis es den Beamten reichte. Sie stellten die Personalien des renitenten Heranwachsenden fest und durchsuchten ihn. In seiner linken Hosentasche fanden die Polizisten einen Schlagring.
Duisburg: 21-Jähriger bald schon wieder vor Gericht
Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Duisburg hatte bei dem Wiederholungstäter, der doppelten Grund gehabt hätte, das Gesetz nicht erneut zu brechen, keine Gnade mehr walten lassen. Unter Einbeziehung der bislang zur Bewährung ausgesetzten Strafen verurteilte es den Unbelehrbaren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu 15 Monaten Jugendhaft.
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Der inzwischen 21 Jahre alte Duisburger legte Berufung ein. Doch der zweitinstanzliche Prozess dauerte nicht lange. Berufungskammer, Staatsanwältin, ein Zeuge und die eigene Verteidigerin warteten vergeblich auf den Berufungsführer. Er blieb dem Prozess unentschuldigt fern. Nach der vorgeschriebenen Wartezeit von 15 Minuten verwarf das Gericht die Berufung. Der Angeklagte wird übrigens demnächst wegen Schwarzfahrens erneut vor Gericht stehen.