Duisburg-Baerl. Beim Wildblumensammeln sollten Spaziergänger aufpassen, was sie wo pflücken. Erlaubt ist höchstens ein Handstrauß pro Person.

Regelmäßig gehen Hubert Becker und sein Hund Zausel im Bereich des Naturschutzgebietes Binsheimer Feld spazieren. Dabei sehen sie derzeit ein besonders buntes Spektakel: Wegwarte, Mohn und Lowenmäulchen, Kamille, Malven oder Wildrosen erblühen in den buntesten Farben. „Im Moment ist es wirklich eine Pracht“, findet der Pensionär, der sich selbst eigentlich nicht als besonders blumeninteressiert beschreiben würde. An den vielen Farbtupfen in der Natur kann aber auch er Gefallen finden.Hier gibt es mehr Artikel aus dem Duisburger Westen

Und damit ist er nicht allein. Mehr noch als Hubert Becker, seine Lebensgefährtin Christa Griese oder Hund Zausel, schätzen Insekten die Wildblumen als Nahrungsangebot. Bienen, Hummeln, Schmetterlinge – „Da unten siehst du sie überall“, freut sich Christa Griese. „Und damit hast du den Kühlschrank für die heimischen Vögel geöffnet – jetzt zum Beispiel für die Mauersegler.“

Pflücken verboten

Allerdings freut sich auch die Menschenwelt über das bunte Treiben und so mancher nimmt sie gern mit ins heimische Wohnzimmer – oftmals unbedacht. Denn grundsätzlich ist es laut Artenschutzrecht erst einmal verboten, Pflanzen aus der Natur zu entnehmen – einzige, aber wichtige Ausnahme: Die sogenannte „Handstraußregelung“. Sie besagt, dass jeder Blumen in geringen Mengen (eben der Größe eines Handstraußes) für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen darf – und zwar nur an den Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen.

Ein wunderbarer Blühstreifen, an dem sich Insekten laben können. Wer die Natur schützen möchte, sollte auf das Blumenpflücken verzichten.
Ein wunderbarer Blühstreifen, an dem sich Insekten laben können. Wer die Natur schützen möchte, sollte auf das Blumenpflücken verzichten. © FUNKE Foto Services | Ulla Michels

Für das Binsheimer Feld bedeutet das zunächst einmal, dass nur am Wegesrand gepflückt werden darf, wie die Stadt Duisburg auf Anfrage dieser Redaktion erklärt. „Bei der Entnahme ist jedoch äußerste Vorsicht geboten, denn die Handstraußregelung ist nur auf Pflanzen anwendbar, die nicht dem besonderen Artenschutz gemäß der Bundesartenschutzverordnung unterliegen“, heißt es von Seiten der Stadt weiter.

„Wildblume ist nicht gleich Wildblume“

Ein wichtiger Punkt, den auch Naturschützer betont wissen wollen: „Wildblume ist ja nicht gleich Wildblume“, sagt Kerstin Ciesla, Vorsitzende der BUND-Kreisgruppe Duisburg. „Wenn ich etwas pflücke, muss ich auch wissen, was ich da tue!“ Das aber sei zu häufig eben nicht der Fall. Sie selbst spreche Blumenpflücker an um sie zu fragen, ob sie denn wüssten, was sie dort tun. Das Ergebnis: „Oft wissen sie es nicht.“

Dieses Verhalten kritisiert der BUND, allerdings sei es nicht nur im Binsheimer Feld, wo durchaus auch geschützte Arten wachsen, sondern an vielen Stellen zu beobachten. „Das passiert immer wieder“, sagt Kerstin Ciesla. Der Stadt sind derweil keine Auffälligkeiten in Bezug auf das Wildblumenpflücken bekannt. Weder gebe es Beschwerden noch Anfragen dazu.