Mülheim. Neueste Zahlen zu Einkommensmillionären liegen vor: In Mülheim ist die Anzahl konstant geblieben. Nachbarstädte holen in der Statistik auf.

Das Land NRW hat für das Jahr 2016 die Zahlen der Einkommensmillionäre veröffentlicht: Im Vergleich zu 2015 ist in Mülheim die Zahl der Topverdiener konstant geblieben.

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In absoluten Zahlen gab es in Mülheim im Jahr 2016 insgesamt 77 Haushalte, deren Einkommen über einer Million Euro lag. Pro 10.000 Einwohner wohnten zwischen Styrum und Selbeck 3,8 Einkommensmillionäre. Im Vergleich zum Vorjahr tat sich nichts.

Millionäre in NRW: Meerbusch an der Spitze – Köln und Düsseldorf in absoluten Zahlen vorne

Spitzenreiter in NRW ist Meerbusch: Mit einer Quote von 16,9 je 10.000 Einwohnern hat die Stadt im Rhein-Kreis Neuss die höchste Millionärsdichte. Düsseldorf belegt als erste Großstadt Platz zwölf. Die Stadt am Rhein kommt auf eine Millionärsdichte von 7,6 pro 10.000 Einwohner. In absoluten Zahlen betrachtet, standen die Städte Köln und Düsseldorf mit 494 beziehungsweise mit 463 Einkommensmillionären auf den ersten Plätzen.

In der Nachbarstadt Duisburg gab es nur 32 Topverdiener-Haushalte (Quote 0,6 je 10.000 Einwohner). In der Stadt Essen lebten 158 Einkommensmillionäre, was auf 10.000 Einwohner gerechnet eine Quote von 2,7 ergibt. Oberhausen kam auf eine Millionärsdichte von 0,5 je 10.000 Einwohner (elf Haushalte). In allen drei Nachbarstädten lebten 2016 mehr Einkommensmillionäre als noch 2015.

Mülheim ist mit einer Quote von 3,8 immer noch vor den Ruhrgebiets-Nachbarn. Landesweit belegt Mülheim nach Platz 77 im Jahr 2015 ein Jahr später aber nur noch Rang 90. Ratingen belegt in der Statistik den 38. Platz. Die Zahl der Einkommensmillionäre dort stieg im Jahresvergleich von 44 auf 49 (Quote: 5,6).

Worauf sich die Zahlen berufen

Die Zahlen berufen sich auf die Ergebnisse der Lohn- und Einkommenssteuer-Statistik. Diese können nach Aussage von Informationen und Technik Nordrhein-Westfalen (IT NRW) dem Landesbetrieb für Statistik, erst jetzt veröffentlicht werden, „weil die anonymisierten Steuerdaten von den Finanzbehörden erst nach Abschluss aller Veranlagungsarbeiten für statistische Auswertungen zur Verfügung gestellt werden“.

Laut IT NRW sind die hier dargestellten Information demnach die aktuellsten, die zurzeit verfügbar sind. Zu beachten ist, dass gemeinsam veranlagte Ehepartner als ein Einkommen gezählt werden.