Duisburg. Neueste Zahlen zu Einkommensmillionären liegen vor: In Duisburg wächst die Anzahl zwar, in Nachbarstädten ist die Dichte aber deutlich höher.

Das Land NRW hat für das Jahr 2016 die Zahlen der Einkommensmillionäre veröffentlicht: Im Vergleich zum Vorjahr ist in Duisburg die Zahl der Topverdiener gestiegen. Nachbarstädte wie Düsseldorf oder Mülheim weisen aber eine deutlich höhere Millionärsdichte auf.

In absoluten Zahlen gab es in Duisburg im Jahr 2016 insgesamt 32 Haushalte, deren Einkommen über einer Million Euro lag. Pro 10.000 Einwohner wohnten zwischen Alt-Walsum und Mündelheim 0,6 Einkommensmillionäre. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um sechs Haushalte (Quote 0,5 je 10.000 Einwohner) an.

Millionäre in NRW: Meerbusch an der Spitze – Köln und Düsseldorf in absoluten Zahlen vorne

Spitzenreiter in NRW ist Meerbusch: Mit einer Quote von 16,9 je 10.000 Einwohnern hat die Stadt im Rhein-Kreis Neuss die höchste Millionärsdichte. Düsseldorf belegt als erste Großstadt Platz zwölf. Die Stadt am Rhein kommt auf eine Millionärsdichte von 7,6 pro 10.000 Einwohner. In absoluten Zahlen betrachtet, standen die Städte Köln und Düsseldorf mit 494 beziehungsweise mit 463 Einkommensmillionären auf den ersten Plätzen.

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In der Nachbarstadt Mülheim gab es 65 Topverdiener-Haushalte (Quote 3,8 je 10.000 Einwohner). In der Stadt Moers lebten 17 Einkommensmillionäre, was auf 10.000 Einwohner gerechnet eine Quote von 1,6 ergibt. Dinslaken kam auf eine Millionärsdichte von 2,4 je 10.000 Einwohner (16 Haushalte).

Worauf sich die Zahlen berufen

Die Zahlen berufen sich auf den Ergebnissen der Lohn- und Einkommenssteuer-Statistik. Diese können nach Aussage von Informationen und Technik Nordrhein-Westfalen (IT NRW), dem Landesbetrieb für Statistik, erst jetzt veröffentlicht werden, „weil die anonymisierten Steuerdaten von den Finanzbehörden erst nach Abschluss aller Veranlagungsarbeiten für statistische Auswertungen zur Verfügung gestellt werden“.

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Laut IT NRW sind die hier dargestellten Information demnach die aktuellsten, die zurzeit verfügbar sind. Zu beachten ist, dass gemeinsam veranlagte Ehepartner als ein Einkommen gezählt werden.