Duisburg. 91 Millionen Euro bekommt Duisburg aus dem Konjunkturpaket des Bundes – und darf das Geld nicht investieren. Denn: Es ist schon verplant.
Die Stadt Duisburg darf das Geld aus dem Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung erstmal nicht investieren. „Wir müssen es zunächst für die Schuldentilgung verwenden“, sagte Planungsdezernent Martin Linne anlässlich eines virtuellen Unternehmertreffs des Vereins Wirtschaft für Duisburg. „Voraussichtlich erst 2024 oder 2025 können wir frei über die Mittel verfügen.“ Daran gibt es Kritik.
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Alexander Kranki, Vorsitzender von Wirtschaft für Duisburg, bezeichnet das als Unding: „Politiker von Bund und Land betonen immer wieder, wie wichtig die Kommunen für die regionale Wirtschaft als Auftraggeber seien. Und dann darf Duisburg die entsprechenden Mittel aus dem Konjunkturpaket nicht einsetzen.“
In Düsseldorf laufen Verhandlungen über ein NRW-Konjunkturpaket wegen Corona
Kranki fordert Bundes- und Landesregierung auf, die entsprechenden Regeln für Stärkungspaktkommunen in Deutschland, wie Duisburg eine ist, schnell zu ändern. Wirtschaft für Duisburg wolle sich auf Landesebene für eine Lösung der Altschuldenproblematik einsetzen. „Diese Woche haben in Düsseldorf Verhandlungen über ein ergänzendes Konjunkturpaket des Landes begonnen.“ Hier werde der Dachverband Unternehmer NRW „Druck machen“.
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Duisburg habe in den vergangenen Jahren hunderte Millionen Euro Schulden abgebaut und sei ein Musterbeispiel dafür, wie überschuldete Kommunen trotz finanzieller Lasten kreativ bleiben könnten. Ohne einen Altschuldenschnitt werde das aber in Zukunft schwer.
Konjunkturpaket des Bundes entlastet Duisburg um 91 Millionen Euro
Duisburg bekommt aus dem Konjunkturpaket des Bundes zur Bekämpfung der Corona-Krise in diesem Jahr 91 Millionen Euro. 49 Millionen Euro entgehen der Stadt nach aktueller Rechnung durch wegbrechende Gewerbesteuereinnahmen, dieser Verlust wird je zur Hälfte durch Bund und Land ausgeglichen.
Dazu kommen 42 Millionen Euro, die Duisburg durch einen 75-prozentigen Zuschuss des Bundes zu Kosten der Unterkunft von Sozialhilfeempfängern spart. Dieser Zuschuss ist nicht auf das Corona-Jahr 2020 beschränkt, sondern soll dauerhaft erfolgen – und die Stadtkasse so dauerhaft entlasten.