Duisburg. Ein Duisburger (38) verletzte einen Mann (48) beim Streit in einer Meidericher Gaststätte. Das Gericht verurteilt ihn wegen versuchten Totschlags.

Wegen versuchten Totschlags und gemeinschaftlicher Körperverletzung muss ein 38-jähriger Duisburger vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Bei einem Streit in einer Meidericher Nachtgaststätte hatte er am 21. Juli 2019 einen 48-jährigen Mann durch mehrere Messerstiche lebensgefährlich schwer verletzt. Der ebenfalls an der Auseinandersetzung beteiligte jüngere Bruder (33) des Hauptangeklagten wurde nur wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

So viel stand nach der mehrtägigen Hauptverhandlung fest: In der Nacht hatte es offenbar einen beleidigenden Wortwechsel gegeben. Einige Zeit später hatten die beiden Angeklagten mit einem Zeugen in der Nähe des Tisches gestanden, an dem der kurz darauf verletzte Mann saß. Man sprach und zeigte mit den Fingern auf den 48-Jährigen. Für das Gericht der Beweis dafür, dass die Brüder ihren Angriff auf den Mann unmittelbar zuvor abgesprochen hatten.

Brüder attackierten gemeinsam, Messereinsatz war aber nicht abgesprochen

Während der jüngere Bruder den Geschädigten frontal von vorne anging und ihm zwei Faustschläge versetzte, näherte sich der 38-Jährige von hinten. Er stieß dem 48-Jährigen drei Mal ein Messer in den Oberkörper. Der Geschädigte landete mit einer Lungenverletzung auf dem Operationstisch. Das Gericht ging im Urteil davon aus, dass der 33-Jährige von dem Einsatz eines Messers zuvor nichts gewusst habe und ihm dieser Teil der Aktion nicht zuzurechnen sei.

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Ursprünglich war versuchter Mord angeklagt gewesen. Doch die Ausnutzung einer Arg- und Wehrlosigkeit des Geschädigten sah die Kammer als nicht erwiesen an. Das Argument der Verteidigung, das Messer sei mit nur drei Zentimeter Klingenlänge keine typische Angriffswaffe, zog bei der Strafkammer nicht. „Es kommt auf die Wucht der Stiche an, wie das Ergebnis beweist“, so der Vorsitzende.

Geständnis und Schmerzensgeldzahlung wirkten sich positiv aus

Auch von einem minderschweren Fall wollte die Kammer am Ende nicht ausgehen: Möglicherweise habe es Beleidigungen gegeben, aber eben nicht vom Geschädigten. Anhaltspunkte für schuldmindernde Faktoren - von Alkohol und Kokain war die Rede gewesen - sahen die Richter bei dem 38-Jährigen ebenfalls nicht. Zu dessen Gunsten wurde allerdings das Geständnis und die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 2000 Euro an den Geschädigten gewertet.