Duisburg. Wegen einer Kamikaze-Fahrt in Walsum fand sich ein Duisburger (36) vor Gericht wieder. Nicht zum ersten Mal war er vor der Polizei davon gerast.

Schon zwei Mal war ein 36-jähriger Walsumer mal wieder ohne Führerschein erwischt worden. Den hat er schon seit Jahren nicht mehr. Als ihn die Polizei am 27. Januar erneut anhalten wollte, trat der Mann das Gaspedal durch. Seine filmreife Verfolgungsjagd brachte ihm jetzt erneut einen Platz auf der Anklagebank ein. Er war nicht zum ersten Mal spektakulär vor der Polizei geflohen.

In der Nähe seiner Wohnung in Walsum hatte ein Streifenwagen den notorisch ohne Führerschein steuernden Mann – sein Vorstrafenregister weist rund ein Dutzend einschlägiger Verurteilungen aus – kontrollieren wollen. Der 36-Jährige versuchte dem Blaulicht durch eine Einbahnstraße zu entkommen, die er in verkehrter Richtung durchfuhr.

Richter sprach von „Kamikaze-Fahrt“

Autofahrer mussten Vollbremsungen machen, versuchten hektisch dem Falschfahrer auszuweichen. Der umfuhr Hindernisse, indem er Gehwege nutzte. Und auf der Römerstraße gab er so viel Gas – die Polizei registrierte 120 Stundenkilometer bei erlaubten 50 km/h –, dass der Streifenwagen nicht mehr mitkam. Dann stellte der Mann sein Fahrzeug ab, versuchte zu Fuß zu flüchten und wurde gestellt.

„Ich hatte das Wochenende durchgefeiert“, versuchte der Angeklagte sich zu entschuldigen. „Ohne Drogen hätte ich mich doch gar nicht getraut, mich wieder ans Steuer zu setzen.“ Das rückhaltlose Geständnis und das Einräumen eines Drogenproblems ließen den Vorsitzenden des Schöffengerichts vermuten, dass der Angeklagte seine Einstellung zu den Dingen gegenüber der Verhandlung zuvor geändert hat.

Die hatte 2019 an gleicher Stelle stattgefunden. Auf ähnliche Weise und aus ähnlichem Grund hatte der 36-Jährige im Januar 2019 in Rheinhausen der Polizei zu entkommen versucht. Das führte in mehrere Sackgassen und endete in einer Grünanlage mit dem völlig zerstörten Auto des 36-Jährigen und einem stark beschädigten Streifenwagen. An einer Verurteilung zu zwei Jahren Haft änderte auch die Berufung nichts mehr.

Für die Wiederholung des Fluchtversuchs gab es jetzt ein Jahr und elf Monate obendrauf. Der Richter sprach von einer „Kamikaze-Fahrt“.