Duisburg. Ein 20-Jähriger ist als ungebetener Gast bei einer Hochzeit im Duisburger Rheinpark gewalttätig geworden. Vor Gericht rechtfertigte er sich.

Bei Hochzeitsfeiern gibt es gelegentlich unliebsame Vorkommnisse. Schließlich geht es um große Gefühle und meist auch um größere Mengen Alkohol. Im Falle einer Hochzeitsfeier, die am 17. August 2019 im Restaurant Ziegenpeter im Hochfelder Rheinpark stattfand, gab es allerdings keinen Streit unter den Gästen. Den Ärger machte eine Gruppe junger Leute, die gar nicht dazu gehörte. In diesem Zusammenhang fand sich ein 20-Jähriger jetzt vor dem Amtsgericht am Duisburger König-Heinrich-Platz wieder.

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„Es war eine kleine Hochzeitsfeier, nur rund 30 Leute“, erinnerte sich ein 37 Jahre alter Zeuge. Die Gruppe rund um den Angeklagten habe sich der Feier immer mehr genähert – bis die jungen Leute zuletzt unter den geladenen Gästen auf der Terrasse saßen. „Sie wurden aufgefordert zu gehen“, berichtete der Zeuge. „Ich habe gar nicht viel gesagt, aber der Angeklagte stand auf, ging um den Tisch herum und schlug mir seine Faust ins Gesicht.“

Duisburger Polizei nach Schlag auf Hochzeitsfeier alarmiert

Es habe keine ernsthafte Verletzung gegeben, beschwichtigte der Zeuge. „Ich musste auch nicht zum Arzt.“ Die Polizei habe man kurze Zeit später gerufen, weil es so aussah, als wolle der Angeklagte immer noch keine Ruhe geben. Der 20-Jährige entschuldigte sich. „Das lag wohl am Alkohol. Und ich fühlte mich und unsere Gruppe irgendwie bedroht. Ich musste doch unsere Frauen schützen.“

Erst vier Wochen vor der Tat war er wegen einer ähnlichen Entgleisung verurteilt worden: Im Hauptbahnhof hatte er sich als Beschützer aufgespielt und einen Mann verprügelt. „Inzwischen habe ich eingesehen, dass mein Verhalten falsch war“, gab der Angeklagte kleinlaut zu. Dafür sorgte wohl nicht zuletzt ein vierwöchiger Arrest, den der Heranwachsende inzwischen absitzen musste. Seitdem verhält er sich mustergültig.

20-jähriger Angeklagte muss zum Anti-Aggressions-Training

Vor diesem Hintergrund stockte das Jugendschöffengericht eine bestehende Jugendstrafe lediglich um zwei auf 14 Monate auf. Die Bewährungszeit wurde um ein Jahr auf drei Jahre verlängert. Und obendrein muss der Angeklagte 50 Sozialstunden ableisten und an einem Anti-Aggressions-Training teilnehmen. Allerdings ist unklar, wann er das angesichts der Auswirkungen von Corona wird tun können.

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