Duisburg. Ein 40-Jähriger hat 192 Euro zu viel vom Jobcenter Duisburg kassiert, den Schaden wieder gut gemacht. Geldbuße muss er trotzdem zahlen.
Es gibt Bereiche, in denen werden Verstöße zurecht gnadenlos zur Anzeige gebracht. Zum Beispiel beim Sozialbetrug. Gelegentlich aber drängt sich die Frage auf, ob es wirklich immer zu einem Verfahren kommen muss. Zum Beispiel im Fall eines 40-jährigen Mannes, der sich jetzt vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verantworten musste.
Im August 2018, so der Vorwurf, habe er vom Duisburger Jobcenter zu Unrecht Geld bezogen, weil er eine Arbeitsaufnahme nicht meldete. Es ging um stolze 192,14 Euro. „Ich bedaure diesen Fehler sehr“, so der Angeklagte. Er berichtete, dass er zur Tatzeit einen Rückfall in die Alkoholsucht erlitt, weil seine Ex-Frau ihm den Umgang mit den Kindern verbot. „Dabei hatte ich gerade mein Umfeld gewechselt, hatte eine neue Wohnung und einen Job“, so der 40-Jährige.
Duisburg: Angeklagter machte einen guten Eindruck
Inzwischen ist er wieder trocken. „Ich besuche regelmäßig eine Therapie, will traumatische Erlebnisse aus meiner Kindheit, die wohl für meine Sucht ursächlich sind, aufarbeiten.“ Demnächst will er eine Umschulung beginnen. Und das zuviel gezahlte Geld habe er dem Jobcenter auch längst zurück bezahlt. Ein Zeuge bestätigte diese Behauptung.
Das einzige, was gegen den Angeklagten sprach, waren eine Reihe Vorstrafen. Aber die letzte lag schon eine ganze Weile zurück. „Und ich kann beschwören, dass ich bei keiner einzigen Straftat nüchtern war“, so der 40-Jährige. Da dieses Problem inzwischen aus der Welt sei, sehe er keinen Grund, den Angeklagten zu bestrafen, meinte der Strafrichter. Allerdings wollte der Sitzungsvertreter einer Einstellung ohne Auflagen nicht zustimmen. Nun muss der Angeklagte erst einmal 150 Euro Geldbuße an die Staatskasse zahlen, bevor das Verfahren endgültig eingestellt wird.