Duisburg. Warum ein 45-Jähriger in Duisburg-Hochfeld seine Wohnung in Brand setzte, bleibt noch unklar. Denn: Es gab Verwirrung um eine Zeugenaussage.

Das Motiv dafür, warum ein 45-jähriger Duisburger am 11. September 2019 seine Wohnung in Hochfeld in Brand gesetzt haben soll, liegt noch im Dunkel. Denn der Prozess vor dem Amtsgericht kam über die Verlesung nicht hinaus. Grund war eine Panne: Das Protokoll einer Zeugenvernehmung fand sich nur in der Akte der Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte soll seine damalige Wohnung angesteckt haben, indem er im Schlafzimmer Küchenpapier und im Wohnzimmer einen Sessel entzündete. Zwar brannten keine wesentlichen Gebäudeteile, aber die Wohnung wurde so stark verrußt, dass sie anschließend unbewohnbar war.

Duisburg: Rätsel um Aussage eines Entlastungszeugen

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Nach Verlesung der Anklageschrift monierte die Verteidigung, dass es nach ihrem Kenntnisstand die Vernehmung eines Zeugen gegeben habe, der den Angeklagten entlaste. Das wisse man aber nur vom Hörensagen. In den Akten des Gerichts und damit auch in jener der Verteidiger fand sich kein entsprechendes Protokoll.

Das war, warum wird sich wohl nicht aufklären lassen, nur in der Drittakte abgeheftet, die der Staatsanwalt benutzte. Er überreichte die Unterlagen in der Verhandlung. Die Verteidigung beantragte daraufhin eine Aussetzung des Verfahrens, um sich gründlich vorbereiten zu können. Das Verfahren soll in einigen Wochen noch einmal neu gestartet werden - mit allen Zeugen und