Duisburg. Wegen gefährlicher Körperverletzung hat ein Beecker (20) vor dem Amtsgericht Duisburg gestanden. In betrunkenem Kopf schlug und trat er zu.
Warum zwei junge Männer in der Nacht zum 27. Januar 2019 geschlagen und zugetreten haben, wird sich wohl nie mehr aufklären lassen. Der Alkohol vernebelte die Erinnerung sämtlicher Beteiligter. Das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz ließ einen der Hauptakteure, einen 20-jährigen Beecker, mit einer Verwarnung und einer Geldbuße davon kommen.
Gemeinsam mit einem Freund hatte der Heranwachsende in der Tatnacht einen Club besucht. Die Freunde flogen heraus, nachdem einer der beiden sich übergeben hatte. „Ich weiß nicht mal mehr wer“, so der Angeklagte. Auch an die eigentliche Tat hatte er nur noch verschwommene Erinnerungen, bestritt sie aber nicht, sondern entschuldigte sich mehrfach.
Täter wie Geschädigte waren betrunken
Ein 18-jähriger Geschädigter wusste noch, dass der betrunkene Kumpel, mit dem er unterwegs gewesen war, beim Urinieren eine Böschung heruntergefallen war. „Er lag da und kam nicht mehr hoch.“ Er habe den Angeklagten und dessen Freund, die zufällig vorbei gingen, um Hilfe gebeten. „Da wurde ich plötzlich geschubst, landete auf allen Vieren und bekam einen Tritt ins Gesicht.“ Er erlitt einen Nasenbeinbruch und eine Ellbogenabsplitterung.
Auch der Freund wurde misshandelt; möglicherweise deshalb, weil die Täter sein polnisches Lallen irrtümlich für Beleidigungen hielten. Eine Gehirnerschütterung und ein Augenhöhlenbruch waren die Folge. Trotz der erheblichen Verletzungen kam das Jugendgericht zu dem Schluss, dass es sich um eine jugendtypische Verfehlung handelte.
Amtsgericht Duisburg konnte genauen Tathergang nicht mehr rekonstruieren
Da der Angeklagte nur sehr geringfügig vorbestraft war und sich der genaue Tathergang nicht mehr rekonstruieren ließ, gab es für die gefährliche Körperverletzung nur eine förmliche Verwarnung. Obendrein muss der 20-Jährige 3000 Euro Geldbuße zahlen, die Hälfte an eine gemeinnützige Organisation, die andere Hälfte an die Geschädigten.