Duisburg. Ein Duisburger (36) räumte Gegenstände von einer Garage in die nächste. Nichts davon gehörte ihm. Der seltsame Fall landete vor Gericht.

Es war ein kurioser Diebstahl, der sich am 26. Januar am hellen Tag mitten in der Duisburger Altstadt ereignete: Ein 36-jähriger Mann räumte eine Garage leer. Es war allerdings nicht seine eigene. Er lagerte die gestohlenen Gegenstände in einer benachbarten Garage, die ihm ebenfalls nicht gehörte. Und wurde dabei vom Eigentümer des Diebesgutes erwischt. Das Verfahren vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz endete allerdings ohne Urteil.

Ihr Mandant sei nicht ganz auf der Höhe der kognitiven Leistungsfähigkeit, hatte die Verteidigerin zu Beginn des Prozesses den Zustand des 36-Jährigen vornehm umschrieben. In einfachen Worten ließe sich wohl auch behaupten, dass der Mann sich durch langen und zu heftigen Drogenkonsum den Verstand ruiniert hat.

Duisburg: Angeklagter verstand die Prozesslage nicht

So wollte oder konnte er nicht verstehen, dass die Beweislage eindeutig war. Schließlich hatte ihn der Besitzer der Shisha-Ständer, der Säcke voller Kohle, diverser Decken und Getränke, die der Angeklagte seelenruhig aus- und nebenan wieder einräumte, auf frischer Tat ertappt. Und gegenüber der Polizei, vor der sich der 36-Jährige kurzzeitig in der Garage verbarrikadierte, hatte er die Tat zugegeben.

„Ich bin ein unschuldiges Kind“, behauptete der Angeklagte, der den Richter hartnäckig mit „Sir“ anredete, dagegen vor Gericht. „Hier müsste jemand ganz anders sitzen.“ Der Richter und die Verteidigerin hatten ihre liebe Mühe, dem Angeklagte klar zu machen, dass er mit einem Geständnis sofort frei kommen könne. „Sie sitzen seit drei Monaten in Untersuchungshaft“, so der Richter. „Die Strafe, die sie für diese Sache zu erwarten haben, ist damit praktisch schon abgegolten.“

Gericht stellte Verfahren wegen Zweifel an Schuldfähigkeit ein

Im dritten Anlauf legte der 36-Jährige schließlich ein Geständnis ab. Reichlich spät in der Verhandlung offenbarte seine gesetzliche Betreuerin, dass bei ihrem Schützling bereits vor zwei Jahren eine Drogen-Psychose festgestellt wurde. Die Begeisterung der Juristen darüber, den Angeklagten wieder ins Gefängnis zurück zu schicken, ein Gutachten in Auftrag zu geben und zu einem neuen Termin vier Zeugen vorzuladen, hielt sich in Grenzen. Man fand einen Ausweg: Im Einverständnis aller Beteiligten wurde das Verfahren eingestellt. Wegen Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten.