Duisburg. Für Eltern, die in der Pflege oder in der Medizin tätig sind, bietet die Stadt Duisburg auch über die Osterfeiertage Kinderbetreuung an.

Obwohl laut der NRW-Ministerien für Familie und Bildung an den Osterfeiertagen (Karfreitag bis Ostermontag) für Kinder von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen), keine Betreuungsangebote vorgehalten werden müssen, bietet die Stadt Duisburg diese an.

„Es muss auch an den Osterfeiertagen gesichert sein, dass den Schlüsselpersonen im medizinischen und im Pflegebereich der Rücken freigehalten wird. Alles Andere wäre völlig abwegig. Die Stadt Duisburg wird auf jeden Fall diese zwingend erforderliche Betreuung sicherstellen und in den Einrichtungen ein entsprechendes Angebot vorhalten“, erklärt dazu Thomas Krützberg, Dezernent für Jugend und Familie. Die Voraussetzung für die Betreuung ist, dass die Unabkömmlichkeit vom Arbeitgeber für die Feiertage nachgewiesen wird. „Auch für die Schulkinder wird das Jugendamt bei entsprechendem Bedarf im Einzelfall Lösungen finden“, so Krützberg weiter.

Betroffene Erziehungsberechtigte können sich mit dem Anliegen einer Betreuung an den Osterfeiertagen in ihre derzeitigen Betreuungsmaßnahme melden.