Duisburg. Das Coronavirus sorgt für strengere Regeln auf Geburtsstationen. Die Sana-Klinikum Duisburg erklärt, was Schwangere jetzt beachten müssen.

Durch das Coronavirus ist auch die Geburt eines Kindes mit neuen Herausforderungen verbunden. Wir haben mit dem Sana-Klinikum Duisburg gesprochen und die wichtigsten Fragen und Antworten für werdende Eltern und ihre Familien zusammengefasst.

Dürfen Väter oder eine andere Begleitperson bei der Geburt im Kreißsaal dabei sein?

Laut eigener Aussage möchte die Einrichtung den werdenden Eltern in der Geburtshilfe der Sana-Kliniken ein gemeinsames Geburtserlebnis ermöglichen. In den Sana-Kliniken Duisburg dürfen werdende Väter zur Geburt mit in den Kreißsaal, jedoch nicht zu vorlaufenden Untersuchungen. Voraussetzung für eine Begleitung des Vaters bei der Geburt sei eine vorherige Risikobewertung im Hinblick auf Covid-19. Dabei werden detailliert Symptome gemäß den Angaben des Robert-Koch-Instituts hinterfragt.

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Welche besonderen Vorkehrungen gelten in Corona-Zeiten auf den Geburts-/Neugeborenen-Stationen?

Mütter und ihre Babys werden gemeinsam vom Team der Neugeborenenstation versorgt und begleitet. Väter seien zurzeit ausschließlich im Kreißsaal bei der Geburt anwesend.

Sind besondere Leistungen vor, während und nach der Geburt eingeschränkt, z.B. Geburtsvorbereitungskurse oder Hebammensprechstunden?​

Alle Geburtsvorbereitungskurs und Kreißsaalführungen wurden abgesagt, zum Schutz aller Beteiligten. Die werdenden Mütter haben dennoch die Möglichkeit, telefonisch mit dem Hebammenteam ihre Fragen abzustimmen. Bezüglich der praktischen Kurse stehen den Schwangeren digitale Kurse im Internet zur Verfügung, die auch die Hebammen anbieten. Das Haus bietet den werdenden Müttern und Vätern einen digitalen Einblick mit einem Video, in dem sich sowohl die Ärzte und Hebammen vorstellen als auch ein Einblick in die Kreißsäle und die Geburtshilfestation möglich ist.

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Dürfen Familienangehörige die Neugeborenen und ihre Mütter besuchen?

Nein, so das Klinikum, gemäß den Vorgaben des Landes NRW gilt das Besuchsverbot für alle Krankenhäuser.

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