Duisburg. Die Stadt Duisburg erweitert die Notfalltermine für die Fahrzeugzulassung im Straßenverkehrsamt. Welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen.
Im Duisburger Straßenverkehrsamt an der Ludwig-Krohne-Straße können Privatkunden, sämtliche Gewerbebetriebe, Händler und Zulassungsdienste ab Montag, 6. April, trotz Corona-Krise wieder eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen Fahrzeuge zulassen und abmelden. Seit der Schließung der Behörde am 18. März war dies nur gewerblichen Betrieben vorbehalten, die für den Erhalt der öffentlichen Ordnung und das Gemeinwesen notwendig sind. Die Stadt reagiert damit auch auf den Unmut von Gewerbebetrieben, denen die bisherige Regelung zum Teil erhebliche Probleme bereitet hat. Der Geschäftsführer eines Duisburger Sanitär- und Heizungsbetriebs etwa hatte der Redaktion gegenüber von Existenzängsten berichtet.
Der 33-Jährige hat zwei Firmenwagen. Ein Fahrzeug war nun aber kaputt gegangen, beim anderen lief der Leasingvertrag aus. Kurzerhand entschloss er sich, zwei neue Wagen für insgesamt 80.000 Euro zu kaufen - bei einem Mercedes-Händler, der diese auch zulassen wollte. Bisher ohne Erfolg.
Duisburger Heizungsbetrieb wäre ohne Firmenwagen nicht arbeitsfähig
Ohne die beiden Fahrzeuge sei er aber nicht arbeitsfähig. "Das würde für mich einen wirtschaftlichen Schaden von 50.000 bis 60.000 Euro im Monat bedeuten", so der 33-Jährige. "Wir haben Kunden in ganz NRW und trotz Corona ist unsere Auftragslage noch gut." Zum Glück habe der Mercedes-Händler nun vorerst zwei Wagen kostenlos zur Verfügung gestellt. "Dafür bin ich sehr dankbar. Sonst wäre es für uns richtig eng geworden."
Ab Montag können seine beiden Fahrzeuge dank der neuen Regelungen nun endlich zugelassen werden. Privatkunden und gewerbliche Betriebe, die keinen Zulassungsdienst in Anspruch nehmen, vereinbaren dazu telefonisch unter 0203 283-4848, bei reinen Abmeldungen unter 0203 283-4992 einen Termin. Händler und Zulassungsdienste können morgens zwischen 8 und 9 Uhr eine Tasche mit maximal zehn Vorgängen abgeben. Dafür müssen sie sich am Seiteneingang des Straßenverkehrsamts melden und sich entsprechend ausweisen.
Zulassungen: Was derzeit als dringend eingestuft und bearbeitet wird
Folgende Zulassungen werden momentan als dringend eingestuft und bearbeitet: Neu, Wiederzulassungen, Abmeldungen, Umschreibungen mit Halterwechsel, Umkennzeichnung nur bei Diebstahl, Ersatzscheine nur bei fälliger HU, bei Kurzzeitkennzeichen werde im Einzelfall entschieden.
Bei einem Blick in die Nachbarstädte fällt auf, dass das Straßenverkehrsamt in Essen bereits seit dem 17. März grundsätzlich geschlossen ist. Bei Notfällen wird allerdings eine Ausnahme gemacht. Und dazu gehören, wie eine Stadtsprecherin auf Nachfrage bestätigt, etwa auch Gewerbetriebe, die nachweislich ohne aktuelle Zulassung in Existenznot geraten würden.
In Krefeld ist das Straßenverkehrsamt in der Corona-Krise bisher für sämtliche Kunden gar nicht geschlossen worden, wie ein Stadtsprecher auf Nachfrage bestätigt. Dort ist schon früher ein Konzept erarbeitet worden, mit dem Zulassungen unter gewissen Umständen in der Corona-Krise möglich sind. Es gebe dabei keinen direkten Kontakt zum jeweiligen Sachbearbeiter. Die Kunden vereinbaren telefonisch einen Termin, müssen sich dann am Eingang ausweisen und werden nur einzeln ins Gebäude gelassen.
>> NOTFÄLLE IN DER DUISBURGER FÜHRERSCHEINSTELLE
Für Notfälle im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde wie zum Beispiel dringende Verlängerungen für abgelaufene Lkw-Führerscheine, Fahrerkarten für Transportfahrer oder auch Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung können Termine telefonisch unter 0203 283-84 41 vereinbart werden.
Der Bereich gewerblicher Personen-und Güterkraftverkehr ist telefonisch unter 0203 283-48 21 oder per Mail an GKVstadt-duisburg.de erreichbar. Weitere Infos gibt es auf www.duisburg.de.