Duisburg. Zur Rettung von Jobs, die durch die Corona-Epidemie bedroht sind, ist Kurzarbeitergeld das Mittel der Wahl für den Unternehmerverband.

Kurzarbeit ist für den Unternehmerverband das Mittel um die wegen der Corona-Krise bedrohten Arbeitsplätze zu retten. „Sie war auch in der Krise 2008/2009 das Mittel der Wahl, um Arbeitsplätze zu retten“, sagt Wolfgang Schmitz. Der Hauptgeschäftsführer lobt die kurzfristig verabschiedeten Sonderregelungen und den erleichterten Bezug ausdrücklich: „Die Ereignisse überschlagen sich. Unternehmen brauchen schnelle Hilfen. Kurzarbeit ist jetzt sehr kurzfristig abrufbar – das ist immens wichtig.“

Deutlich stärkere Arbeitszeitreduktion als bisher

Das neue Kurzarbeitsmodell sieht zudem eine deutlich stärkere Arbeitszeitreduktion als bisher vor, inklusive der Möglichkeit, vorübergehend gar nicht zu arbeiten. „Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Lohnausfall von jeweils mehr als zehn Prozent haben“, erklärt Schmitz. Weitere Neuerungen: Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet. Auch Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden, sofern dies tarifvertraglich geregelt ist, kann verzichtet werden.

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Betriebe können Kurzarbeit beantragen, die sie zuvor bei der Arbeitsagentur angezeigt haben. Die neuen Regelungen gelten rückwirkend zum 1. März. Ist Kurzarbeit bewilligt, erhalten Arbeitnehmer 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts für die ausfallende Arbeitszeit. Bei Arbeitnehmern mit Kindern sind es 67 Prozent. „Wer also beispielsweise statt fünf Tagen nur noch vier Tage pro Woche arbeitet, bekommt für diese Tage das volle Gehalt“, erklärt Wolfgang Schmitz. „Für den ausgefallenen Tag errechnet der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld und zahlt es an die Beschäftigten aus.“ Das verauslagte Kurzarbeitergeld wird dem Arbeitgeber auf Antrag von der Arbeitsagentur erstattet.

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Der Unternehmerverband steht zu Fragen rund um arbeits- und sozialrechtliche Auswirkungen der Corona-Pandemie im ständigen Austausch mit seinen rund 700 Mitgliedsunternehmen. Auf seiner Homepage hat er eine Sonderseite mit aktuellen Informationen zum Corona-Virus eingerichtet: www.unternehmerverband.org/aktuelles/initiativen/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen/