Duisburg. Bei einem Saufgelage in einer Tiefgarage in Duisburg-Neudorf kam es zum Streit. Ein Trio fiel über einen 20-Jährigen her. Gericht spricht Urteil.

Offenbar war eine Tiefgarage in Duisburg-Neudorf ein beliebter Treffpunkt für junge Leute, die dort an Wochenenden dem Alkohol zusprachen. Am 22. Dezember 2018 endete das allerdings in einer brutalen Attacke auf einen 20-Jährigen. Nun ist das Urteil gegen die drei Angreifer gefallen.

Eine Jugendrichterin im Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verurteilte drei 22 bis 24 Jahre alten Duisburger wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung.

Duisburg: Angreifer rammt 20-Jährigen Knie ins Gesicht

Laut Anklage hatte es zuvor einen Streit zwischen dem 24-jährigen Haupttäter und dem Geschädigten gegeben. Als der wegrannte, folgte ihm nicht nur der Widersacher, auch zwei weitere junge Männer mischten sich ein. Sie sollen den Jüngeren festgehalten haben, während der 24-Jährige ihm das Knie ins Gesicht rammte und ihm so die Nase brach.

Die Aussagen der drei Angeklagten klangen seltsam ähnlich: „Ich weiß nicht wie das passiert ist“, so ein 23-Jähriger. „Es ging alles so schnell.“ Ähnlich auch der Mittäter: „Wie es dazu kam, weiß ich nicht mehr genau. Auf einmal lag er da.“ Der Hauptangeklagte erinnerte sich genau, dass der Geschädigte ihm gegen den Bauch schlug, bevor er die Flucht ergriff. Das Weitere wusste der 24-Jährige angeblich nicht mehr genau. Aber immerhin legte er so etwas Ähnliches wie ein Geständnis ab: „Das muss wohl ich gewesen sein, aber ich wollte ihn nicht verletzen.“

„Angeklagte dürfen hier erzählen was sie wollen“, meinte die Staatsanwältin. „Aber ich nehme ihnen das nicht ab.“ Sie hielt sich an den Bericht des Geschädigten. Der schilderte im Zeugenstand, dass ihn der 24-Jährige genervt habe. „Er hat mir immer über die Hose gestreichelt.“ Irgendwann habe er ihn weggeschubst und sei los gerannt. „Ich hatte Angst. Und am Ende war ja auch meine Nase kaputt.“ Die zwei Mitangeklagten hätten ihn an den Armen festgehalten, der Haupttäter dann sein Knie eingesetzt.

Zwei Angeklagte bereits einschlägig vorbestraft

Auch die Jugendrichterin sah keinen Anlass, an dieser Darstellung zu zweifeln. Sie verurteilte den 24-Jährigen zu zehn Monaten Gefängnis, der 23-jährige kam mit einer Bewährungsstrafe von acht Monaten davon. Der zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alte dritter Angeklagte kam mit zu zwei Freizeitarresten und 1000 Euro Geldbuße davon. Die beiden Erwachsenen waren bereits mehrfach, auch einschlägig vorbestraft.