Duisburg. In Duisburgs Kitas gibt es seit Montag nur noch Notgruppen. OB Sören Link möchte deshalb den Eltern ihren Kita-Beitrag erstatten.

In den Duisburger Kitas gibt es seit Montag nur eine Notfallbetreuung. Der reguläre Betrieb setzt nach Beschluss der Landesregierung wegen des Coronavirus bis zum 19. April erst einmal aus. „So eine Situation habe ich noch nicht erlebt“, sagt Caudia Wiese-Kreie. Sie ist seit 27 Jahren Erzieherin und Leiterin der evangelischen Kita Am Burgacker in der Innenstadt. Nicht nur bei ihr sind viele Fragen da. Viele Eltern in Duisburg wollen wissen, ob sie trotz der Schließungen noch weiter Kita-Beiträge zahlen müssen?

Oberbürgermeister Sören Link hat am Montagnachmittag vermutlich bei vielen Eltern für Erleichterung gesorgt: Er möchte dem Rat der Stadt vorschlagen, allen Eltern, deren Kinder für den Zeitraum der Schließung der Kitas keinen Notbetreuungsplatz angeboten werden konnte, die gezahlten Beiträge anteilig zurückzuerstatten. „Für die von der Schließung betroffenen Eltern entsteht durch den Ausfall der Betreuungsleistung eine erhebliche organisatorische Belastung. Eine anteilige Erstattung für die fehlende Betreuungsleistung ist aus meiner Sicht mehr als gerechtfertigt“, erklärte der OB.

Duisburg: Rückerstattung von Kita-Gebühren wohl mit Antrag

Bildungsdezernent Thomas Krützberg ergänzte, dass für die Rückerstattung vermutlich ein entsprechender Antrag erforderlich sein wird. „Wir werden die Einzelheiten noch ausarbeiten und die Eltern entsprechend informieren“, so Krützberg. Von sofortigen Anträgen rät das Jugendamt der Stadt derzeit ab. Sofern der Rat zustimmt, sollen die Erstattungen nach der Schließzeit im April bearbeitet werden.

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Einfacher ist die Situation beim Verpflegungsentgelt, das die Stadt nach eigenen Angaben automatisch zurückzahlen möchte. Auch das evangelische Bildungswerk und der Kita-Zweckverband des Bistums Essen wollen die Gebühr für das Mittagessen schnellstmöglich zurückzahlen. „Das steht auf unserer Prioritätenliste weit oben. Wir hoffen, dass wir gegen Mitte der Woche alles Nötige veranlassen können“, sagte Dr. Marcel Fischell, Leiter des evangelischen Bildungswerks am Montag.

Ruhige Lage in Duisburgs Kitas zu Wochenbeginn

Doch wie war die Lage in den Kitas überhaupt zu Beginn der Woche? In der evangelischen Kita am Burgacker riecht es frisch desinfiziert, ein bisschen wie im Krankenhaus. Claudia Wiese-Kreie hat alle Tische eingesprüht, Türgriffe behandelt und auch das Geländer vom Spielhaus desinfiziert. Ein Kind ist am Montagmorgen in der Notfallbetreuung, sonst spielen hier 43 Jungen und Mädchen. Der Vierjährige hat ausnahmsweise alle Spielsachen für sich und eine Einzelbetreuung durch die Auszubildende Rabia Canevi.

So wie am Burgacker sieht es zu Beginn der Woche in vielen Kindertagesstätten im Stadtgebiet aus: Das evangelische Bildungswerk ist Träger von 15 Kitas mit insgesamt 850 Plätzen. In deren Notgruppen kamen am Montagmorgen nach Angaben von Marcel Fischell am Montagmorgen weniger als zehn Kinder. Trotzdem stellt jede Kita eine Notfallbetreuung bereit. Um diese zu gewährleisten haben die Verantwortlichen das ganze Wochenende durchgearbeitet. Gleiches berichtet Wiebke Neumann, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit beim Kita-Zweckverband. Die Eltern hätten ruhig und besonnen auf die Maßnahmen reagiert.

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Träger wollen Entwicklung genau beobachten

Die Entwicklung in den Kindertagesstätten wollen die Träger in den kommenden Tagen genau beobachten. Wiebke Neumann erklärt: „Es ist eine dynamische Situation. Wir schauen uns den Bedarf ganz genau an. Danach entscheiden wir über Gruppenzusammenlegungen.“

Notbetreuungsgruppen nur mit Formular

Die Notbetreuungsgruppen in den Kitas können berufstätige Elternpaare sowie Alleinerziehende in Beschäftigungsverhältnissen folgender Berufsgruppen in Anspruch nehmen: Kranken- und Pflegebereich (zum Beispiel Altenpfleger, Krankenpfleger, Ärzte, Apotheker), Sicherheit und Ordnung (zum Beispiel Polizisten, Feuerwehrleute, Ordnungsamtsmitarbeiter) und Erziehungsbereich (zum Beispiel Mitarbeiter in Kindertagesstätten und in stationären Jugendeinrichtungen).

Bis Mittwoch, 18. März, müssen die Eltern dafür allerdings ein Formular vom Arbeitgeber vorlegen.