Duisburg. Ein 35-jähriger Taxifahrer stand wegen gefährlichen Eingriffs und Beleidigung vor dem Amtsgericht Duisburg. Doch dann gab es ein Rechtsproblem.
Die Anklage klang dramatisch: einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und eine Beleidigung warf die Staatsanwaltschaft einem 35-jährigen Taxifahrer aus Duisburg vor. Bewiesen werden konnte ihm die Tat vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz allerdings nicht. Was nicht zuletzt am eifrigen Einsatz einer Mitarbeiterin des Straßenverkehrsamtes lag.
Der Taxifahrer soll am Abend des 12. August 2018 auf der Düsseldorfer Straße unterwegs gewesen sein. Auf verkehrswidrige Weise soll er einen Kleinbus überholt und so dicht vor dem Achtsitzer eingeschert sein, dass dessen Fahrer nur mit einer Vollbremsung einen Zusammenstoß verhindern konnte. Als sich der Fahrer des Kleinbusses an der nächsten Ampel durch ein geöffnetes Seitenfenster beschwerte, soll der Taxi-Fahrer auch noch mit Beleidigungen geantwortet haben.
Zeuge konnte Angeklagten nicht identifizieren
Der Zeuge erinnerte sich zwar noch halbwegs an den Vorfall, zumal er in seinem Fahrzeug auch noch Personen befördert hatte. Den Angeklagten konnte er aber nicht zweifelsfrei identifizieren. „Es war ja auch ziemlich dunkel.“
Und die Kenntnis darüber, wer am Steuer des Taxis gesessen haben soll, hatte die Staatsanwaltschaft auf ganz eigene Art erreicht: Die Polizei hatte das Straßenverkehrsamt um Ermittlungen gebeten, zu welchem Unternehmen das Taxi gehöre und wer der Halter sei. Eine Mitarbeiterin der Straßenverkehrsbehörde fand das heraus und erkundigte sich telefonisch bei der Geschäftsführerin des Betriebes, wer das Taxi zur Tatzeit fuhr.
Ehefrau hätte so gar nicht befragt werden dürfen
Die Geschäftsführerin war aber zugleich die Ehefrau des Angeklagten und hätte deshalb gar nichts sagen müssen, wenn sie denn entsprechend belehrt worden wäre. „Es wäre lebensfremd, davon auszugehen, dass so etwas erfolgt sein könnte“, meinte der Richter. Und gab damit dem Verteidiger Recht: Der hatte schon zu Beginn des Prozesses Bedenken an der Verwertbarkeit der Angaben der Ehefrau geäußert.
Um zu verhindern, dass das Urteil denn doch noch in die Revision geht, einigten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger salomonisch auf einen anderen Abschluss als den Freispruch: Das Verfahren wurde eingestellt.