Duisburg. Lehrer in Duisburg sollen Schüler mit Erkältungssymptomen fortan nach Hause schicken. Das hat das Schulamt angeordnet. Eltern sind verunsichert.
Ein Rundschreiben des Schulamtes an die Schulen sorgt für Aufregung und Verunsicherung unter Eltern von Schulkindern in Duisburg: Kinder mit Erkältungssymptomen sollen ab sofort vom Unterricht ausgeschlossen und nach Hause geschickt werden, um eine Ausbreitung des Coronavirus (Sars-CoV-2) zu verhindern.
Die Anordnung der Schulbehörde hatte Schulen und viele Elternvertreter bereits am Mittwoch erreicht. Die „Sofortmaßnahmen“ hatten in einer Krisensitzung am Dienstag Vertreter von Schulträger (Stadt), Schulaufsicht (Bezirksregierung) und den Schulformen mit dem Gesundheitsamt vereinbart. Erste Schulen verschickten am Mittwoch bereits Informationen an die Eltern.
Duisburg: Erkrankte Schüler sollen nach Hause geschickt werden
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Nach den Vorgaben des Amtes für Schulische Bildung sollen Eltern Schulkinder mit „stärkeren Erkältungssymptomen“ nun „eher als sonst üblich“ nicht in die Schule schicken. Und „sofern erkrankte Kinder in der Schule wahrgenommen werden, sollen diese von der Schule nach Hause geschickt werden“, gibt beispielsweise das Landfermann-Gymnasium den Hinweis der Verwaltung an die Lehrkräfte wieder. Als Beispiele für Symptome werden Halsschmerzen und Husten genannt.
Eltern fragen sich nun, wie rigoros einzelne Schulen und Lehrkräfte diese Anweisung umsetzen, wie groß der Interpretationsspielraum sein wird. Kann etwa bereits ein Kinder mit Rotznase der Klasse verwiesen werden?
Gesamtschulen: Gehen damit um wie mit Grippesituation
„Wir können die Eltern nur bitten, Kinder daheim zu behalten, wenn sie krank sind“, sagt Ernst Wardemann, Leiter der Gesamtschule Mitte und Schulformsprecher der 13 Duisburger Gesamtschulen. Er habe mit seinen Kollegen vereinbart, die Vorgaben nicht zu rigoros auszulegen, so Wardemann: „Wir werden alle damit umgehen, wie mit jeder Grippesituation.“
Wenn nicht nur Schüler, sondern auch Lehrer beim ersten Erkältungssymptom daheim blieben, wäre der Unterrichtsbetrieb kaum aufrecht zu erhalten.
„Wie die Schulleiter ihr Hausrecht ausüben, bleibt ihnen überlassen“, sagt auch Stadtsprecherin Anja Kopka. Die Teilnehmer der Krisensitzung seien zu der Auffassung gelangt, dass diese Maßnahmen zunächst ausreichen: „Aber die Lage wird fortlaufend neu bewertet und danach entschieden, ob weitere Schritte erforderlich sind.“
Grundschule: Lassen erkrankte Kinder wieder abholen
Auch Grundschulen informieren die Eltern. „Wir sind angehalten wegen der hohen Ansteckungsgefahr anders als in ,normalen’ Zeiten Sie zu bitten, dass bereits bei ersten Anzeichen einer Erkrankung (dies können z.B. Schnupfen, Halsschmerzen, Husten, etc. sein) Ihr Kind zu Hause zu lassen und nicht in die Schule zu schicken“, heißt es in einem Schreiben der Rahmer Grundschule Am Knappert.
„Sofern erkrankte Kinder in die Schule kommen, sind wir aufgefordert, die Kinder wieder abholen zu lassen“, kündigt Schulleiterin Edith Winter an und fordert Eltern zugleich auf, selbst bei einem möglichen „Kontakt mit Personen aus Risikogebieten“ die Schule zu informieren: „Ihr Kind darf erst nach ärztlicher Entkräftung des Verdachts auf eine Corona-Infizierung wieder die Schule besuchen.“
James-Rizzi-Schüler dürfen wieder in die Schule
Eine gute Nachricht erreichte am Donnerstag die James-Rizzi-Schule in Meiderich: 14 Schüler (zwischen 12 und 16 Jahre) und vier Betreuer der Förderschule können ab Montag wieder am Unterricht teilnehmen.
Sie sollten wie berichtet vorsichtshalber den Rest der Woche zuhause bleiben. Sie waren bis zum 22. Februar auf Klassenfahrt in Italien mit Schülern aus Berlin untergebracht gewesen, deren Lehrer positiv getestet wurde. Mitarbeiter des Gesundheitsamtes kontaktierten die Eltern, um nach Symptomen zu fragen. Ein Verdachtsfall bestätigte sich nicht, teilte die Stadt am Donnerstag mit.
So erklärt die Stadt Duisburg die „Sofortmaßnahme“
Das Presseamt der Stadt Duisburg hat die „Sofortmaßnahme“ am Donnerstagmorgen bekanntgegeben. „Kinder, deren Symptome denen einer Virus-Erkrankung gleichen (z.B. grippale Infekte), sollen die Schulen nicht besuchen. Alle Eltern werden gebeten, diese Regelung zu befolgen, da ein krankes Kind derzeit nicht beschult werden kann“, heißt es dazu. Es gelte „davon ab der Grundsatz, der immer gelten sollte: Ein krankes Kind gehört nicht in die Schule.“ In dem Elternbrief seien darüber hinaus erneut Informationen zusammengefasst, wie bei Verdacht auf eine Coronainfektion vorgegangen werden soll, zudem seien darin Präventionsmaßnahmen beschrieben.
Die Stadt ergänzte am Nachmittag, dies bedeute nicht, „dass Schülerinnen und Schüler rein vorsorglich, also ohne dass eine konkrete Ansteckungsgefahr besteht, dem Unterricht fernbleiben dürfen.“
Im Krankheitsfalle sollen Eltern die Schule – wie bislang auch – umgehend informieren: „Wer sich bezüglich der Symptome unsicher ist, sollte mit dem Hausarzt sprechen.“ Alle Mitarbeiter der Schulen seien sensibilisiert, so die Stadt: „Auch mit den Schülerinnen und Schülern werden die schützenden Verhaltensweisen thematisiert und umgesetzt.“
Coronavirus-Verdacht: Wann und wie das Gesundheitsamt informiert werden soll
Auch das Schulamt weist Kollegien und Eltern erneut darauf hin, dass sich folgende Personengruppen zuerst umgehend telefonisch an den jeweiligen Hausarzt oder die Arztrufzentrale unter 116117 wenden sollen:
• Personen mit stärkeren Erkältungssymptomen,
• solche, die aus einem besonders betroffenen Gebiet kommen oder
• Kontakt zu einem bereits Infizierten gehabt haben.
Im Falle eines begründeten Verdachts sollte neben der Schule auch das Gesundheitsamt informiert werden (per E-Mail an gesundheitsamt@stadt-duisburg.de).
Prävention auch in den Duisburger Kindertagesstätten
Wegen der Ausbreitung des Corona-Virus gelten Präventions- und Eindämmungsmaßnahmen auch in den städtischen Kindertagesstätten in Duisburg.
Kinder, die deutliche Erkältungssymptome (Fieber, anhaltender Schnupfen und Husten, Müdigkeit, Schmerzen) aufweisen, werden – wie bisher auch – nach Hause geschickt, bis eine deutliche Besserung eingetreten ist. Dies gilt auch für alle Mitarbeiter, auch Reinigungskräfte. „Es ist wichtig, dass Eltern ihre Kinder bei deutlichen Erkältungsanzeichen nicht bringen und die Einrichtungsleitung sofort über die Erkrankung informieren“, so die Stadtverwaltung. Je nach Stärke der Erkrankung könne es sinnvoll sein, per Attests die Gesundung bestätigen zu lassen.
Elternabende und Seminare in den Kitas werden abgesagt
Sollten Schließungen erforderlich werden, betreffen sie die gesamte Einrichtung, da die Kinder sich gruppenübergreifend frei bewegen. Falls eine Kita geschlossen werden muss, werden den Eltern Ansprechpartner des Jugendamtes mit deren Telefonnummern benannt, an die sie sich mit Ihren Fragen wenden können.
Veranstaltungen wie Elternabende, Seminare und Angebote der Familienzentren werden abgesagt, um größere Menschenansammlungen in den Einrichtungen zu vermeiden. Bei den Hygienevorschriften im Kita-Alltag folgen die Mitarbeitern den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, etwa zum Händewaschen und der Benutzung von Taschentüchern.