Düsseldorf/An Rhein und Ruhr. Das NRW-Gesundheitsministerium wollte Pressemitteilungen der Städte über Corona-Fälle kontrollieren. Das irritiert Duisburgs Stadt-Sprecher.
Im Kampf gegen die Verunsicherung der Bevölkerung durch die Corona-Epidemie greift die Landesregierung NRW nun in die Medienarbeit der Städte und Landkreise ein. Das Gesundheitsministerium von Karl-Josef Laumann (CDU) forderte die Oberbürgermeister und Landräte per Erlass auf, sich Pressemitteilungen über Covid-19-Infektionen von der Pressestelle des Ministeriums vor deren Veröffentlichung „unbedingt“ freigeben zu lassen. Später ruderte das Ministerium zurück: In einem neuen Schreiben hieß es nun, dass die Bezirksregierungen nur Fälle ans MAGS melden sollten, in denen Kommunen die Fakten nicht ordentlich wiedergeben würden.
Viele Pressesprecher in den Kommunen waren dem Vernehmen nach vom ersten Schreiben irritiert und fragten sich, wie praktikabel diese Kontrollschleife sein würde.
Coronavirus: Gesundheitsministerium NRW fordert „vorherige Freigabe“
In dem Rundschreiben von Anfang März hatte Staatssekretär Edmund Heller (CDU) die Unteren Gesundheitsbehörden gebeten „dringend, die Kommunikation und Medienarbeit in Bezug auf das Coronavirus (Sars-CoV-2) ab sofort noch enger“ mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) abzustimmen. Bevor die Pressestellen der Städte und Kreise Medien über Neuinfektionen informieren, sollen sie Entwürfe von Pressemitteilungen von den Pressestellen ihrer jeweiligen Bezirksregierung abnehmen lassen. „Von dort erfolgt die Abstimmung mit dem MAGS“, schreibt Heller. Und: „Kurzfristige Rückmeldung wird zugesichert.“
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Das Ministerium fordere die „vorherige Freigabe“ nun ein, erläutert Heller, weil Kommunen Pressemeldungen zu bestätigten oder unbestätigten Fällen bislang veröffentlichten, „bevor Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das Landeszentrum Gesundheit (LZG NRW) … vorgenommen werden.“ Das könne zu widersprüchlichen Darstellungen in der Öffentlichkeit und einem „verzerrten Lagebild in den öffentlichen Stellen“ führen. Für die Meldung von Infektionen ans Land sind gleichwohl nicht Presse- und Kommunikationsämter, sondern die Gesundheitsämter zuständig. Diese informieren auch die Pressestellen ihrer Kommune, damit diese an die Öffentlichkeit gehen können.
Erlass soll Doppelzählungen von Covid-19-Patienten vermeiden
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Auf Nachfrage sagt Ministeriumssprecher Axel Birkenkämper, die „landesweite Standardisierung“ solle vermeiden, dass es zu Doppelzählungen kommt. So seien Infizierte zuletzt doppelt gezählt worden, weil „für eine Kommune der Arbeitsort eines Infizierten ausschlaggebend ist, während für andere der Wohnort zählt.“
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Die fünf Pressestellen der Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster sollen darüber hinaus sicherstellen, dass ausschließlich Infektionen laut Falldefinition des Robert-Koch-Instituts genannt werden. Zudem solle in den Pressemeldungen beispielsweise zwischen angeordneter und freiwilliger Quarantäne unterschieden werden, sagt der Ministeriumssprecher. Wie die Bezirksregierungen sicherstellen, dass Journalisten und Bevölkerung trotz der eingeforderten Abstimmung zeitnah informiert werden – etwa am Wochenende – bleibe „jeder Bezirksregierung selbst überlassen“.
Das relativierende zweite Schreiben des Staatssekretärs hatte am Mittwoch offenbar noch nicht alle Adressaten erreicht. So hieß es aus dem Rathaus einer kreisfreien Stadt, in dem zunächst nur der erste Brief bekannt war, man werde ihn einfach ignorieren.