Duisburg/Dinslaken. Ein Familienvater aus Duisburg hat zugegeben, zwei Kinder mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Ein Opfer lebte als Pflegekind sogar bei ihm.
Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern beziehungsweise eines Schutzbefohlenen steht ein 56-Jähriger vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Der gebürtige Duisburger, der zuletzt in Dinslaken wohnte, gab zu Prozessbeginn zu, zwischen Sommer 2001 und 2017 zwei Kinder sexuell missbraucht zu haben. Eines der Kinder lebte bei der Familie des 56-Jährigen.
Das erste Opfer des bis dato nicht vorbestraften Mannes, war ein zu Beginn der Taten sechs Jahre alter Junge. 2001 hatte ihn die Familie – der Angeklagte ist verheiratet, das Paar hat insgesamt vier Kinder – auf Vermittlung des Jugendamtes hin aufgenommen. Gegen 6 Uhr morgens soll der Angeklagte bei dem ersten Übergriff in das Kinderzimmer der damaligen Wohnung in Röttgersbach gegangen sein und dem Jungen am Penis herumgespielt haben.
Duisburger übte Oralverkehr bei Pflegekind aus
Deutlich massivere Taten ereigneten sich, als das Kind 13 Jahre und älter war. Der 56-Jährige gab zu, mehrfach bei dem Jungen Oralverkehr ausgeübt zu haben. Die letzten beiden Taten ereigneten sich, als die Familie schon in einem Haus in Dinslaken wohnte, das der Gerüstbauer 2011 gekauft hat.
Ein zu Beginn der Übergriffe erst vier Jahre altes Mädchen ist die zweite Geschädigte. Mit ihr war der Angeklagte zwischen 2015 und 2017 mehrfach in einem Naherholungsgebiet am Tenderingsee spazieren gegangen. Mindestens vier dieser Gelegenheiten soll er genutzt haben, um dem Kind in den Schlüpfer zu greifen.
Täter-Opfer-Ausgleich kam nur zur Hälfte zustande
„Meinem Mandanten tun die Taten sehr Leid“, erklärte der Verteidiger in der Verhandlung. „Er räumt sie, so wie angeklagt, inhaltlich voll ein.“ Als Zeichen der Reue bot der Anwalt im Namen des Angeklagten einen Täter-Opfer-Ausgleich an. Die Zahlung von insgesamt 4000 Euro könne natürlich „nur als Anzahlung auf ein Schmerzensgeld verstanden werden, dessen endgültige Höhe noch festzulegen sein wird“. Die Nebenklägervertreterinnen – beide Kinder sind anwaltlich vertreten – reagierten unterschiedlich: Die Anwältin des geschädigten Jungen nahm 2000 Euro an. Ihre Kollegin, die das Mädchen vertritt, verweigerte die Annahme des Geldes.
Für das Verfahren sind bis 10. März zwei weitere Verhandlungstage vorgesehen.