Duisburg. Ein Duisburger hat nach einem Unfall mit heftigen Folgen zu kämpfen. Ein Raser erfasste ihn bei der Flucht vor der Polizei. Deutliches Urteil.

Nach einem tragischen Unfall aus dem Juli 2019 hat das Duisburger Gericht nun ein deutliches Urteil gesprochen. Ein 40 Jahre alter Neumühler war am 17. Juli auf der Flucht vor der Polizei, die den notorisch ohne Fahrerlaubnis fahrenden Mann kontrollieren wollte, über eine Fußgängerbrücke über der A 42 an der Oberhauser Allee gerauscht und hatte einen 38-jährigen Duisburger lebensgefährlich schwer verletzt.

Der 40-Jährige muss wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung neun Jahre hinter Gitter. Die Kammer befand ihn nach mehrtägiger Hauptverhandlung für schuldig.

Duisburg: Kammer ging nach Fluchtfahrt von versuchtem Mord aus

Rückblick in den Juli 2019: Auf der Brücke hatten sich zu diesem Zeitpunkt insgesamt drei Personen befunden, darunter ein Rollstuhlfahrer. Die Kammer ging deshalb am Ende sogar von versuchtem Mord in drei Fällen aus. Der Angeklagte habe den möglichen Tod von Menschen billigend in Kauf genommen, als er die Absperr-Poller an der Brücke durchbrach und mit überhöhter Geschwindigkeit auf die nur drei Meter breite Brücke preschte. Und das alles um eine Straftat zu verdecken, nämlich sein erneutes Fahren ohne Führerschein.

Anzeichen für schuldmindernde Faktoren hatte ein psychiatrischer Sachverständiger nicht gefunden. Auch Labor-Analysen der Haare des 40-Jährigen hatten den von ihm vor Gericht angegebenen Drogenkonsum nicht bestätigen können. Gegenüber der Polizei hatte er kurz nach der Tat auch bestritten, Drogen konsumiert zu haben.

Unfall: Schwerwiegende Folgen für die Opfer

Strafschärfend wirkten sich die schwerwiegenden Folgen für den Verletzten aus: Er erlitt einen offenen Schädelbruch, einen Augenhöhlen- und einen Nasenbeinbruch. Außerdem zersplitterte sein Sprunggelenk. Bis heute ist der 38-Jährige arbeitsunfähig. Weitere Untersuchungen und Behandlungen stehen an.

Der Vorsitzende wies in der Urteilsbegründung noch einmal eindrücklich darauf hin, wie gefährlich die Tat war. „Es hätte tödlich enden können, wenn der Geschädigte durch die Wucht des Aufpralls über das Geländer auf die darunter liegende Autobahn geschleudert worden wäre.“

Angeklagter entschuldigt sich beim Geschädigten

Im Gerichtssaal hatte sich der Angeklagte beim Geschädigten entschuldigt. Ein Täter-Opfer-Ausgleich in Form einer Zahlung von 2500 Euro Schmerzensgeld war angeboten worden, wurde von dem als Nebenkläger auftretenden Verletzten aber abgelehnt. Die Kammer äußerte dafür Verständnis. „Auch das Gericht sieht das angesichts der Folgen der Tat als eine viel zu niedrig angesetzte Summe an“, so der Vorsitzende. Mit dem Urteil blieb die Kammer nur unwesentlich unter dem Antrag des Staatsanwaltes, der neuneinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe gefordert.