Duisburg. Nach einem Urteil des NRW-Verfassungsgerichtes müssen die Wahlbezirke neu geordnet werden. So wählen die Duisburger bei der Kommunalwahl.
Hinter dem Amt für Wahlen und Statistik liegen Wochen intensiver Puzzlearbeit: Weil das Landesverfassungsgericht die Abweichung von der durchschnittlichen Größe der Wahlbezirke auf eine Abweichung von 15 Prozent nach oben und unten begrenzt hat, war für die Kommunalwahl am 13. September ein Neuzuschnitt erforderlich. Das Ergebnis: Zwar haben nun 18 von 36 Duisburger Wahlkreisen neue Grenzen, es betrifft aber mit 14.144 von insgesamt 367.313 Wahlberechtigten nur 3,8 Prozent der Duisburger mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit, die den neuen Stadtrat wählen.
Amt für Wahlen und Statistik musste neu rechnen
Die Zeit war knapp: Denn erst am 20. Dezember 2019 hatte der Verfassungsgerichtshof NRW entschieden, dass die bisher mögliche Abweichung von bis zu 25 Prozent von der durchschnittlichen Zahl der Einwohner in einem Wahlbezirk nur noch in Ausnahmefällen möglich sei und künftig eine rechtlich unbedenkliche Toleranz von 15 Prozent einzuhalten sei.
Damit stand fest: Die Festlegung, die Duisburg bereits im November getroffen hatte, war nicht zu halten – es musste neu gerechnet werden.
„Das zeigte schon der Blick auf den Stadtbezirk Süd, wo alle fünf Wahlbezirke über der 15-Prozent-Schwelle lagen“, erklärt Stadtdirektor Martin Murrack als Wahlleiter. Eile war nicht nur deshalb geboten, weil die Richter zusätzlich die Neuordnung bis zum 29. Februar anordneten – die Parteien stecken in den Vorbereitungen für den Wahlkampf und nominieren ihre Kandidaten.
Eingriffe sollen möglichst gering bleiben
Was zunächst einfach klingt, war angesichts der Ziele bei der neuen Grenzziehung kompliziert: Die Veränderungen sollten möglichst gering bleiben, Stadtbezirksgrenzen tunlichst ebenso respektiert werden wie die von einzelnen Stadtquartieren.
Größere Eingriffe seien deshalb unterblieben, erläutert Martin Murrack: „Wir hätten einen kompletten Wahlbezirks vom Norden in den Süden verlagern können, auch einen zusätzlichen 37. Wahlkreis bilden können. Das haben wir aber auch mit Blick auf die Fristen unterlassen.“ Deshalb werde man dem Wahlausschuss (tagt am Dienstag, 18. Februar) Verschiebungen in 16 Wahlbezirken und Zerschneidungen in vier Bezirken vorschlagen.
Neue Namenszusätze für vier Wahlbezirke
„Besonders kompliziert war es in Wanheim“, berichtet der Stadtdirektor. Dort liegen die Grenzen der Stadtbezirke Süd und Mitte und die größenmäßig ohnehin problematischen Süd-Wahlbezirke. Neue Namenszusätze machen deutlich, wo Zerschneidungen unvermeidlich waren, um die Toleranz einzuhalten. Diese Ergänzungen bekommen die Wahlbezirke 10 (jetzt: „Beeck/Bruckhausen/Landschaftspark“), 23 (neuerdings: „Dellviertel-West/Hochfeld-Nord/Rheinpark“), 24 („Hochfeld-Süd/Wanheimerort-West/Neuenhof“) und 25 („Wanheimerort-Ost/Wedau-Nord“).
Außerdem sei beim Neuzuschnitt darauf geachtet worden, den neuen Grenzwert nicht auszureizen, berichtet Martin Murrack: „Da ist nun ein wenig Luft drin.“ Allerdings hält er es für sinnvoll, nach der Kommunalwahl in Ruhe über eine zukunftsfeste Lösung nachzudenken.
Auch Rumänen und Bulgaren am 13. September wahlberechtigt
Durch die neuen Baugebiete Angerbogen und 6-Seen-Wedau werde sich der Stadtsüden von der Bevölkerungsdichte tendenziell dem dichter besiedelten Norden angleichen. Dabei: Die Zuwanderung aus Südosteuropa mindert die Verluste von Wahlberechtigten mit deutschem Pass in den Nordbezirken. Auch Rumänen und Bulgaren sind als EU-Bürger aufgerufen, bei der Kommunalwahl ihre Stimme abzugeben.
Immer wieder leichte Veränderung an den Grenzen
Die Zahl der Wahlberechtigten in den 36 Kommunalwahlbezirken muss nach dem Urteil der Verfassungsrichter zwischen mindestens 8.673 und maximal 11.734 Bürgern mit deutschem oder EU-Pass liegen, um die Abweichung von höchsten 15 Prozent vom Mittelwert einzuhalten.
Leichte Veränderungen hat es immer wieder gegeben: Als Haushaltsicherungsmaßnahme wurde vor einigen Jahren die Zahl der Wahlbezirke um einen auf 36 reduziert, ein Bezirk im Stadtsüden entfiel. Bei der Festlegung, die das Wahlamt im November – vor dem Entscheid des Verfassungsgerichtes – getroffen hatte, waren nur Verschiebungen im Wahlbezirk 36 (Großenbaum/Rahm) vorgesehen.