Duisburg. Das Ordnungsamt kontrolliert bei den Karnevalsumzügen in Duisburg die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Diese Regeln gibt es.

Kinder und Jugendliche sollen gemeinsam mit Erwachsenen in Duisburg ausgelassen Karneval feiern dürfen. Doch leider endet, so die Stadt, die Karnevalsparty für einige Jugendliche beim Jugendamt, auf dem Polizeirevier oder gar im Krankenhaus: In den vergangenen Jahren haben Mitarbeiter der Stadt zufolge bei Kontrollen schon Kinder im Alter ab zwölf Jahren alkoholisiert angetroffen. Das Bürger- und Ordnungsamt wird deshalb wieder verstärkte Kontrollen bei den Umzügen durchführen.

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Das Ordnungsamt weist ebenso darauf hin, dass das Jugendschutzgesetz Gewerbetreibenden die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren untersagt. Für Spirituosen gilt die Grenze bei 18 Jahren. Für Gewerbetreibende besteht in Zweifelsfällen die Verpflichtung, das Alter der jungen Kunden zu überprüfen. „Schwarze Schafe“ hätten mit empfindlichen Strafen bis zu 50.000 Euro zu rechnen. „Im Wiederholungsfall droht sogar eine Gewerbeuntersagung“, teilt die Stadt mit.

Karneval in Duisburg: Mobile Wache beim Kinderkarneval in Hamborn

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Unabhängig von den Jugendschutzkontrollen ist neben den Einsatzkräften der Polizei auch das Bürger- und Ordnungsamt mit dem gesamten zur Verfügung stehenden Personal für die Sicherheit der Besucher der Karnevalsumzüge vor Ort, teilt die Stadt mit. Die Präsenz erfolgt in diesem Jahr wieder durch eine zusätzliche mobile Wache beim Kinderkarneval in Hamborn und Fußstreifen bei allen Karnevalszügen. Der städtische Außendienst und die mobile Einrichtung sollen durch gut wahrnehmbare Beschriftungen erkennbar sein.