Duisburg. Die Stadt Duisburg muss ihre Wahlbezirke für die Kommunalwahl im September neu zuschneiden – 18 von 36 Wahlbezirke sind betroffen.
Die Stadt Duisburg muss ihre Wahlbezirke für die Kommunalwahl am 13. September neu zuschneiden – 18 von 36 Wahlbezirke seien betroffen, erklärt eine Stadtsprecherin.
Der Grund dafür ist das Urteil des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember. Bislang durfte laut Kommunalwahlgesetz NRW die Größe der Wahlbezirke gemessen an der durchschnittlichen Zahl der Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit beziehungsweise der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates um bis zu 25 Prozent nach oben oder nach unten abweichen. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass nur eine Abweichung von 15 Prozent nach oben oder unten verfassungsrechtlich unproblematisch sei.
Zehn Duisburger Wahlbezirke größer als erlaubt
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In Duisburg gebe es bei zehn von 36 Wahlbezirken größere als die nun erlaubten Abweichungen, so die Stadt. Stadtdirektor und Wahlleiter Martin Murrack: „Wir haben alles versucht, die Veränderungen so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig die räumlichen Zusammenhänge zu wahren. Durch den Änderungsbedarf bei zehn Wahlbezirken müssen wir 18 Wahlbezirke verändern.“
Betroffen seien allerdings nur etwa 14.000 Wahlberechtigte, also etwa 3,8 Prozent der Wahlberechtigten. Wegen der neuen Zuordnungsregeln konnten die Stadtbezirksgrenze im Süden bei der Neusortierung nicht komplett eingehalten werden. Allein rechnerisch lagen alle fünf Wahlbezirke im Duisburger Süden im Durchschnitt über dem Toleranzwert von 15 Prozent.
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Der Wahlausschuss berät über die Neuaufteilung am 18 Februar. Betroffen sind Wahlbezirke in Walsum, Meiderich, Rheinhausen, Mitte und Süd.
Die Änderung der Toleranzgrenze stelle fast alle großen Städte in NRW vor „erhebliche organisatorische und zeitliche Herausforderungen“, so eine Stadtsprecherin, denn der Neuzuschnitt der Wahlbezirke muss bis zum 29. Februar erfolgen.