Duisburg. Als falscher Polizist wollte ein Trickbetrüger eine Duisburgerin (79) hereinlegen. Die reagierte jedoch schnell. Der Mann stand nun vor Gericht.

Wegen Beihilfe zum versuchten Betrug verurteilte das Amtsgericht einen 40 Jahre alten Trickbetrüger zu sechs Monaten mit Bewährung. Als Gehilfe eines Täters, der eine Seniorin mit dem Polizeitrick hereinlegen wollte, war er am 18. August 2019 an der Wohnung einer 79-jährigen Dame in Obermarxloh aufgetaucht. Zu seiner Überraschung wartete dort nicht nur die Rentnerin. Auch die Polizei stand schon hinter der Türe.

Der Haupttäter, der vermutlich von der Türkei aus operiert, hatte die alte Dame gut eine Stunde zuvor angerufen. Er gab sich als Polizist aus und stellte seltsame Fragen nach Bargeld und Schmuck, was die 79-Jährige dazu veranlasste, den Hörer ihrer Tochter weiterzugeben. Was der Anrufer aber nicht bemerkte. Auch nicht, dass die im Hintergrund die Polizei anrief.

Duisburg: Falscher Polizist wurde sofort festgenommen

Er faselte weiter von einer Räuberbande, die wohl auch die Seniorin überfallen könnte. Ein Kollege werde deshalb bald vor ihrer Tür stehen. Ihm solle sie die Wertsachen übergeben. Auch dafür, dass der angebliche Zivilbeamte der Kripo ein südländisches Aussehen hatte, fand der Anrufer eine Erklärung: Der sei in Südfrankreich geboren worden. Als der angebliche Polizist, in Wahrheit ein türkischer Hartz-IV-Empfänger aus Wuppertal, kurz danach auftauchte, wurde er sofort festgenommen.

Vor Gericht zog sich der 40-Jährige auf eine kaum angreifbare Position zurück: Er habe keine Ahnung von den kriminellen Machenschaften des Anrufers. „Er hatte mich nur gebeten, ihm einen Gefallen zu tun und etwas bei einer Adresse in Duisburg abzuholen.“ Am späten Abend machte sich der 40-Jährige auf den Weg und heuerte, weil er seinen Führerschein alkoholbedingt vor einiger Zeit verlor, auch noch für 30 Euro einen Fahrer an.

Strafrichter hat Zweifel an Geschichte

„Das glauben sie doch selber nicht, dass sie einem Bekannten mitten in der Nacht einen Gefallen tun wollen und dafür sogar noch Geld bezahlen“, machte der Strafrichter aus seinem Zweifel an dieser Geschichte keinen Hehl. Immerhin ließ sich der Angeklagte noch zu der Bemerkung hinreißen, er habe geahnt, dass da etwas nicht in Ordnung sei. Für eine Verurteilung wegen Beihilfe reichte das.