Duisburg. Gleich zweimal steuerte ein betrunkener Autofahrer in Rheinhausen bei der Flucht vor der Polizei in Sackgassen. Die Berufung nahm er zurück.

Wegen Fahrens ohne Führerschein, Trunkenheit am Steuer, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Widerstandes und versuchter gefährlicher Körperverletzung muss ein 36-jähriger Oberhausener zwei Jahre hinter Gitter. Frühestens nach dieser Zeitspanne darf er einen neuen Führerschein beantragen. An diesem Urteil änderte auch eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz nichts mehr.

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Bereits im September 2017 war der Mann mit zu viel Alkohol im Blut am Steuer eines Autos erwischt worden. Seinen Führerschein war er schon los, als er am 6. Januar 2019 in Rheinhausen erneut angetrunken in eine Polizeikontrolle geriet. Statt dem Leuchtzeichen „Stop! Polizei“ zu folgen, gab der 36-Jährige Gas.

Auto landete in der zweiten Sackgasse in einer Grünanlage

Doch kurz darauf musste er feststellen, dass die Straße eine Sackgasse war. Er machte eine Vollbremsung und fuhr rückwärts mit Vollgas davon. Eine Polizistin, die gerade aussteigen wollte, konnte sich nur durch einen Hechtsprung in den Zivilstreifenwagen davor retten, vom Auto des Angeklagten überfahren zu werden.

Wie ein Stuntman wendete der 36-Jährige seinen Wagen aus voller Fahrt. Er steuerte die nächste Straße an. Das war schon wieder eine Sackgasse. Was dem alkoholisierten Rowdy aber erst auffiel, als sein Auto sich überschlug und in einer Grünanlage landete.

Das Amtsgericht hatte dem bereits unter Bewährung stehenden Mann im Juli 2019 keine Bewährungschance mehr geben wollen. „Mit der Berufung hatte ich das noch einmal ändern wollen“, so der 36-Jährige. Allerdings sitzt er seit einer Woche wegen eines neuen Vorfalls in Untersuchungshaft. Er benötige wohl doch professionelle Hilfe für sein Suchtproblem, gab der Angeklagte kleinlaut zu. Derzeit bemühe er sich aus der Haft heraus darum. Die Berufung nahm er wegen erwiesener Aussichtslosigkeit zurück.