Duisburg. Eine 37-Jährige aus Duisburg hat sich mehrfach an ihrem neunjährigen Sohn vergangen. Aufnahmen von ihren Taten schickte sie an ihren Geliebten.
Wegen eines schlimmen Verbrechens steht eine 37-Jährige Frau aus Fahrn vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz: Zwischen November 2018 und August 2019 verging sie sich in mindestens 19 Fällen an ihrem zu Beginn der Taten neunjährigen Sohn. Aufnahmen der sexuellen Übergriffe schickte sie ihrem Geliebten.
Zu Beginn des Prozesses vor der 1. Großen Strafkammer ließ die Ehefrau und zweifache Mutter durch ihren Verteidiger ein schriftlich vorbereitetes Geständnis vortragen. „Meine Mandantin hat Angst vor Menschen zu sprechen“, so der Anwalt. „Und sie schämt sich auch zu sehr.“
Duisburg: In der Ehekrise anderem Mann zugewandt
Seit 20 Jahren ist die 37-Jährige mit ihrem langjährigen Ehemann zusammen. Das Paar bekam zwei Wunschkinder. Doch 2018 sei die Ehe in eine Krise geraten. Es gab finanzielle Probleme, und auch sexuell lief nicht mehr viel. Sie habe sich immer weiter von ihrem Mann zurückgezogen, teilte die Angeklagte über ihren Anwalt mit. „Dann hat meine Mandantin begonnen, im Internet mit Männern zu flirten.“
Aus dem Chat mit einem 30-jährigen Mann aus Rheinbach wurde mehr: Man traf sich mehrfach, hatte eine sexuelle Beziehung. Doch das aufregende Abenteuer zeigte bald Schattenseiten. „Der Zeuge hat meiner Mandantin gestanden, dass er pädophile Neigungen hat“, so der Verteidiger. Die Angeklagte habe zunächst verschwiegen, dass sie Kinder habe.
Fotos sollten Fantasien des Geliebten befriedigen
Doch irgendwann habe sie dem Druck nicht mehr standgehalten. „Die Angeklagte betont aber, dass sie sich bemüht hat, dass das Kind nichts davon mitbekommen hat.“ Mama schlüpfte mitsamt Handy unter eine Decke, wenn sie den Jungen im Intimbereich berührte. Und mehrfach schlief der Junge auch, wenn die halb entkleidete Frau neben ihm vor der Kamera agierte und damit die Fantasien ihres Geliebten befriedigte. „Sie war ihm hörig und hatte nicht die Kraft, sich dagegen zu wehren.“
„Meine Mandantin entschuldigt sich beim Gericht, der Staatsanwaltschaft und der Gesellschaft, vor allem aber bei ihrer Familie“, so der Anwalt. Die Angeklagte wisse, dass sie eine mehrjährige Haftstrafe zu erwarten habe. Sie hoffe aber darauf, dass sie mit entsprechender therapeutischer Hilfe irgendwann wieder in die Gesellschaft zurück kehren könne.
Ermittlungsverfahren gegen 30-Jährigen läuft
Der 30 Jahre alte Zeuge, der nach Darstellung der Angeklagten treibende Kraft der Übergriffe war, machte von seinem Recht zu schweigen Gebrauch. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren. Für den Prozess sind bis 12. Februar drei weitere Verhandlungstage vorgesehen.
Angeklagter droht mehrjährige Haftstrafe
Mit sexuellem Missbrauch beschäftigt sich der Paragraf 176 des Strafgesetzbuches. Darin heißt es: „Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.“
In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.