Duisburg. Mit Baseballschläger und Elektroschocker soll sich ein Paar aus Duisburg seinen Pekinesen zurückgeholt haben. Das Gericht sprach nun ein Urteil.

Mit besonders schwerem Raub müssen sich die Juristen im Justizgebäude am König-Heinrich-Platz öfter beschäftigen. Höchst selten geht es dabei um einen Pekinesen. Den hatte eine Frau aus Neuenkamp angeblich zunächst verschenkt, dann von der neuen Besitzerin Geld gefordert und sich den Hund schließlich gemeinsam mit ihrem Ehemann mit Gewalt zurück geholt.

Die Anklage gegen die beiden 33 Jahre alten Duisburger klang dramatisch: Am 11. August 2017 hätten sie der neuen Besitzerin des Tieres aufgelauert, sie mit einem Baseballschläger und einem Elektroschocker bedroht. Die Zeugin sei daraufhin geflohen, deren Lebensgefährte habe aus Angst nichts dagegen getan, dass die Angeklagten den Hund mitnahmen.

Duisburg: Angeklagte bestritten den Vorwurf

„Nichts davon stimmt“, gaben die Angeklagten zu Protokoll. „Die Zeugin hatte den Hund unbedingt haben wollen“, so die 33-Jährige. „Es war aber von vorne herein klar, dass sie für das Tier einen Betrag von 600 Euro innerhalb eines Jahres zahlen sollte.“ Geld habe die Frau allerdings nie bezahlt.

„Wir sind ihr am Tattag ganz zufällig begegnet“, so die Angeklagte weiter. Man sei übrigens nicht bewaffnet gewesen. „Als ich den Hund bei seinem Namen rief, ist die Frau gleich abgehauen.“ Ihr offenbar stark unter Drogen stehender Lebensgefährte sei nicht ansprechbar gewesen. „Damit dem Hund nichts passierte, haben wir ihn mitgenommen. Er lebt noch heute bei uns und niemand hat ihn zurück verlangt.“

Staatskasse zahlt die Kosten des Verfahrens

Ursprünglich war die Sache von der Staatsanwaltschaft sogar beim Landgericht angeklagt worden. Doch eine Strafkammer kam rasch zu dem Schluss, dass es sich - wenn überhaupt - um einen minderschweren Fall des Raubes handelte und gab die Sache ans Amtsgericht ab.

Auch im dritten Anlauf war es dem Schöffengericht unmöglich, die bereits mehrfach unentschuldigt fehlenden Hauptbelastungszeugen zu vernehmen. Nicht einmal die Polizei hatte sie vorführen können. Vor diesem Hintergrund waren sich die beteiligten Juristen rasch einig, dass allenfalls eine Verurteilung wegen Unterschlagung in Frage komme. Das Verfahren wurde auf Kosten der Staatskasse eingestellt.