Duisburg. A42-Brücke: Auf der Flucht vor der Polizei fährt ein Autodieb einen unbeteiligten Fußgänger um - für die Staatsanwaltschaft ein versuchter Mord.
Ein mutmaßlicher Autodieb steht ab dem 12. Februar vor dem Duisburger Landgericht. Dem 40-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Fahren ohne Führerschein vor. Der Duisburger soll auf der Flucht vor der Polizei am 17. Juli 2019 einen Passanten über den Haufen gefahren und lebensgefährlich verletzt haben.
Laut Anklage soll der 40-Jährige Ende Juni 2019 in eine Wohnung eingebrochen und so an den Fahrzeugschlüssel und -schein des Opel Astra einer Frau aus Duisburg gekommen sein. Zwei Wochen später erkannte eine Zivilstreife den gestohlenen Wagen auf der Hagelkreuzstraße und verfolgte ihn bis zur Wohnung des Mannes. Als sich die Beamten zu erkennen gaben, floh der 40-Jährige mit erhöhter Geschwindigkeit über die Theodor-Heuss-Straße, wo er noch ein geparktes Fahrzeug touchierte. Von der Oberhauser Allee bog der Fahrer in einen kleinen Waldweg ein, der zu einer Fußgängerbrücke über die Autobahn 42 führt. Dort erfasste er dann den Fußgänger. Während sich die Polizisten um den Verletzten kümmerten, fuhr der Duisburger davon. Auch eine Fahndung per Hubschrauber blieb unmittelbar danach zunächst erfolglos.
Anklage: Tod des Opfers „billigend in Kauf genommen“
Den Tod des 38-Jährigen habe der Autodieb „billigend in Kauf genommen“, heißt es in der Anklage. Der Fahrer stellte sich am Tag nach dem Unfall im Beisein seines Rechtsanwalts bei der Polizei. Ohnehin war er zu diesem Zeitpunkt bereits namentlich bekannt.
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Der Fußgänger hatte bei dem Unfall unter anderem eine Hirnblutung und Schädelbrüche erlitten. Er musste im Krankenhaus notoperiert werden und schwebte mehrere Tage in Lebensgefahr. Das Opfer wird den Prozess vor der 5. Großen Strafkammer als Nebenkläger verfolgen. Vier Verhandlungstage sind zunächst angesetzt, ein Urteil könnte bereits Ende Februar fallen.
Staatsanwaltschaft sieht drei Mordmerkmale
Die Staatsanwaltschaft sieht rechtlich drei Mordmerkmale als gegeben an: Die Tat sei heimtückisch gewesen, außerdem sei ein gemeingefährliches Mittel - in diesem Fall das Auto - verwendet worden und schließlich sei versucht worden, eine andere Straftat - den Diebstahl des Fahrzeugs - zu verdecken.
Wegen kleinerer Delikte ist der 40-Jährige bereits polizeibekannt. In seinen ersten Vernehmungen hatte er die Tat grundsätzlich eingeräumt, aber auch erklärt, er habe niemanden verletzen wollen. Nach seiner Festnahme hatte ein Richter gegen ihn Untersuchungshaft angeordnet, dort sitzt er bis heute.