Duisburg/Recklinghausen. Ein vertraulicher Bericht zum Fall Marvin bestätigt Vorermittlungen gegen Duisburger Beamte. Fernsehzuschauerin gab im Juli konkreten Hinweis.

Nach der mutmaßlichen Ermittlungspanne im Fall des über zwei Jahre verschwundenen Marvin (15) aus Duisburg hat die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen gegen Beamte der Duisburger Polizei eingeleitet. Das besagt ein vertraulicher Bericht an den Innenausschuss des NRW-Landtags.

Auch interessant

Hintergrund ist ein Hinweis nach der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ auf den Aufenthaltsort des Jungen – der aber „ohne weitere Ermittlungen zu den Akten genommen“, wie es in dem Bericht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt. Der Junge war im Dezember in einem Schrank in der Wohnung eines Mannes (44) aus Recklinghausen gefunden worden, gegen den damals wegen Kindesmissbrauchs ermittelt wurde. Laut dem Bericht des Innenministers hatte am 24. Juli 2019 eine „Aktenzeichen XY“-Zuschauerin einen Hinweis auf den Aufenthaltsort des Jugendlichen gegeben: Er werde von einem Mann in Recklinghausen festgehalten, „der ein Pädophiler sei“. Da sie das nur aus zweiter Hand wusste, rief die Polizei bei dem Mann an, der ursprünglich der Frau davon erzählt hatte. Der Mann nannte auch den Namen des tatsächlich bereits wegen des Besitzes von Kinderpornografie vorbestraften Recklinghäusers.

Fall Marvin: Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft äußert sich in Bericht

Doch das Ergebnis des Telefonats kam laut Bericht ohne weitere Ermittlungen zu den Akten. In der Vorlage heißt es weiter: „Insbesondere erfolgte keine Überprüfung der Personen und keine Speicherung von Daten im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem.“ Dadurch wurde auch niemand hellhörig, als gegen den damals genannten Mann am 30. Oktober 2019 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Kindesmissbrauchs eingeleitet wurde.

Auch interessant

Erst fast zwei Monate später kam es zu der Wohnungsdurchsuchung, bei der zufällig der Junge entdeckt wurde. „Im Ergebnis lag der für den Vermisstenfall zuständigen Polizeidienststelle in Duisburg spätestens seit dem 27. Juli 2019 ein konkreter Hinweis auf den – wie sich am 20. Dezember 2019 herausstelle – zutreffenden Aufenthaltsort des Vermissten vor“, wird der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt in dem Bericht zitiert. „Eine ordnungsgemäße Verifizierung und fachkundige Bearbeitung des Hinweises hätte möglicherweise zu einem frühzeitigeren Auffinden des Vermissten führen können.“ Erste Erkenntnisse zu dem Hinweis der Fernsehzuschauerin gab bereits wenige Tage nachdem Marvin gefunden worden war. Die Duisburger Polizei kündigte daraufhin eine Analyse an und zog Konsequenzen.

Videos belasten verdächtigen Mann aus Recklinghausen

Gegen den Verdächtigen, bei dem der Junge mehr als zwei Jahre lebte, wird laut dem Bericht inzwischen auch wegen Vergewaltigung und des Herstellens jugendpornografischer Schriften ermittelt. Videos, die in seiner Wohnung gefunden wurden, belasten den Mann demnach. (dpa)